In der Diskussion mit dem Titel "Staat und Religion in Österreich" diagnostizierte Potz, dass das österreichische Modell der Kooperation von Staat und Religion durch einen europaweiten Trend bestätigt werden.
In der Diskussion mit dem Titel "Staat und Religion in Österreich" diagnostizierte Potz, dass das österreichische Modell der Kooperation von Staat und Religion durch einen europaweiten Trend bestätigt werden.
Wiener Religionsrechtsexperte sieht im europaweiten Trend österreichisches Modell der Kooperation von Staat und Kirche bestätig. Generalsekretär der Bischofskonferenz, Schipka: Staat soll Ethikunterricht als verpflichtende Alternative zum Religionsunterricht einführen.
Anders als noch vor 20 Jahren gedacht, hat sich das Verhältnis von Staat, Kirche und Religion zu einem dynamischen Rechtsgebiet entwickelt. Mit diesem Befund ließ der emeritierte Wiener Religionsrechtsexperte Richard Potz bei einer Diskussion im Rahmen der "Langen Nacht der Kirchen" in der Wiener Hofburgkapelle aufhorchen. Er widersprach damit explizit der Auffassung, dass die Verhältnisbestimmung zwischen dem modernen demokratischen Staat und der Religion mit der Überwindung des Kommunismus gleichsam zu einem Ende gekommen sei. "Weltweit hat es noch nie so viele Konkordate gegeben wie jetzt, selbst mit islamischen Staaten", betonte Potz, der auch mit Blick auf Islam, Aleviten und Freikirchen auf die zahlreichen neuen religionsrechtlichen Bestimmungen in Österreich verwies.
In der Diskussion mit dem Titel "Staat und Religion in Österreich" diagnostizierte Potz, dass das österreichische Modell der Kooperation von Staat und Religion durch einen europaweiten Trend bestätigt werden. Länder mit traditionellen Staatskirchen wie in den skandinavischen Staaten würden immer mehr das mitteleuropäische Kooperationsmodell übernehmen. Und Frankreich sei mit seinem religionskritischen Verständnis von Laizität in Europa "ziemlich alleine". Den Grund hierfür ortete Potz in einem gleichheitswidrigen Grundzug einer die Religion ausgrenzenden Laizität: Ein Staat der aus ideologischen Überlegungen mit allen Kräften der Gesellschaft mit Ausnahme von Kirchen und Religionen zusammenarbeitet, verletzte selbst das Gebot der staatlichen Neutralität, so der Religionsrechtler.
Für Österreich ortet Potz staatlichen Handlungsbedarf bei den "zu krassen Unterschieden" zwischen anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften im Vergleich mit religiösen Bekenntnisgemeinschaften. Nach dem Vorbild von Staaten wie Deutschland oder Italien sollte Österreich zudem die Möglichkeit eröffnen, dass der Staat öffentlich-rechtliche Verträge mit Kirchen und Religionen abschließen kann. Dies würde auch den Vorwurf einer formalen Privilegierung der katholischen Kirche durch das Konkordat entkräften. Den Kirchen empfahl der Jurist, "wachsam" zu bleiben, denn: Erwartbare Änderungen bei der Lehrerausbildung im Zuge der Bildungsreform könnten sich auch auf den Religionsunterricht auswirken, und das nicht unbedingt vorteilhaft.
Bildung war und bleibt ein Feld, in dem die Kooperation von Kirche und Staat in Österreich besonders deutlich erfahrbar wird. Darauf verwies der Generalsekretär der Bischofskonferenz, Peter Schipka, in der Podiumsdiskussion. Mit den rund 300 Privatschulen in kirchlicher Trägerschaft werde nicht nur die Bildungslandschaft bereichert, der Staat erspare sich auch sehr viel Geld, weil er nur für die Kosten des Lehrpersonals aufkommen müsse. Auch das starke kirchliche Engagement in der Ausbildung von Pflichtschullehrern sei für den Staat eine finanzielle Entlastung.
Gefordert sieht Schipka den Staat im Blick auf jene Schüler, die nicht am konfessionellen Religionsunterricht teilnehmen, in dem es eine systematische Befassung mit dem eigenen Glauben, den anderen Religionen und ethischen Themen gibt. Wer den Religionsunterricht nicht besucht, komme mit diesen Fragen nicht adäquat in Berührung, was bedenklich sei und dem umfassenden Bildungsauftrag widerspreche. Der Staat solle daher einen verpflichtenden Ethikunterricht für all jene Schüler einführen, die nicht am konfessionellen Religionsunterricht teilnehmen.
Der Generalsekretär der Bischofskonferenz wandet sich auch gegen vereinzelten Stimmen, die den Religionsunterricht in Frage stellen würden. Mit rund 700.000 Schülern habe der Religionsunterricht trotz der Möglichkeit der Abmeldung eine "sehr hohe Akzeptanz". Es müsste zudem im Interesse des Staates sein, einen Überblick darüber zu behalten, was im Religionsunterricht geschehe. Dies sei aber nur gewährleistet, wenn der Religionsunterricht in der Schule stattfindet und nicht aus ihr hinausgedrängt wird, gab Schipka zu bedenken.