Im 4. Jh. gibt Kaiser Konstantin den Getauften im römischen Reich am Vormittag Gelegenheit zur Teilnahme am Gottesdienst; das Gebot der Sonntagsruhe schließlich macht den Sonntag zum öffentlichen Feiertag.
Im 4. Jh. gibt Kaiser Konstantin den Getauften im römischen Reich am Vormittag Gelegenheit zur Teilnahme am Gottesdienst; das Gebot der Sonntagsruhe schließlich macht den Sonntag zum öffentlichen Feiertag.
Drittes Gebot. Gedenke des Schabbat-Tages, um ihn zu heiligen!
Ein Kommentar von Ingrid Fischer Theologische Kurse, Universität Salzburg, Fachbereich Praktische Theologie, Moraltheologie und Spirituelle Theologie.
Vom dritten Gebot gibt es im Alten Testament zwei Überlieferungen (Ex 20,8; Dtn 5,12); die Christen haben ihm eine weitere, neue Deutung gegeben.
Im Buch Exodus wird der „ausgesonderte“ Tag mit der Ruhe Gottes „am siebten Tag“ (= Sabbat/Samstag) nach vollbrachtem Schöpfungswerk begründet; im Buch Deuteronomium mit der Befreiung Israels aus der Knechtschaft in Ägypten, das deshalb auch allen anderen Geschöpfen an diesem Tag „Freiheit“ gewährt: den Sklaven, den Fremden, ja selbst dem Vieh. Hält Israel die Sabbat-Ruhe, so handelt es „wie Gott“ – darin stimmen beide Texte ebenso überein wie in ihrer Schutzabsicht:
Die Schöpfung wird vor Ausbeutung bewahrt und der Mensch vor Verknechtung in ungerechten Herrschaftsverhältnissen. In Israel ist der Sabbat also ein häuslicher Fest- und Ruhetag, an dem alle Kreatur das von Gott gewollte Heil erfährt.
Jesus achtet den Sabbat – erst recht, wenn er an diesem Tag Menschen von der Last ihrer Krankheit befreit: Provokant daran ist weniger die „ärztliche“ Tätigkeit als die überdeutliche Sinnerfüllung dieses „heilsamen“ Tages in der Person Jesu: Wo er ist, ist heile Existenz, ist „Sabbat“.
An einem „ersten Tag der Woche“ (= Sonntag) hingegen finden die Frauen das Grab Jesu leer, und so wird dieser der Kirche zum „Herrentag“, an dem sie das Gedächtnismahl Jesu begeht. Nicht Ruhe oder Schutz ist hier das wichtigste Motiv, sondern die zweifache Teilhabe am „Leib Christi“: in der Versammlung der Gläubigen und im gebrochenen Brot/geteilten Kelch (vgl. 1 Kor 12,27; 1 Kor 10,16). Als „Achter Tag“ verweist er auf die endzeitliche Wiederherstellung der anfänglich guten Schöpfung. Der christliche Sonntag ist daher primär Tag der liturgischen Versammlung der Erlösten.
Im 4. Jh. gibt Kaiser Konstantin den Getauften im römischen Reich am Vormittag Gelegenheit zur Teilnahme am Gottesdienst; das Gebot der Sonntagsruhe schließlich macht den Sonntag zum öffentlichen Feiertag. Die früher sinnbildlich verstandene „sabbatliche“ Freiheit der Christen von der Sünde und für das „nahe“ Reich Gottes konkretisiert sich zum arbeitsfreien Sonntag.
So beschreibt auch die Liturgiekonstitution des Zweiten Vatikanischen Konzils, wodurch der Sonntag sich auszeichnet: Am Auferstehungstag Christi – Achter Tag, Tag des Herrn oder Herrentag genannt – müssen die Christgläubigen in der gottesdienstlichen Versammlung das Wort Gottes hören und Eucharistie feiern. Zudem soll dieser Ur-Feiertag auch ein Tag der Freude und der Muße werden (vgl. SC 106).
Das biblische Gebot will den Menschen das Dasein des guten Anfangs („Schöpfung“) gönnen: (wie Gott) voll Freude über das getane Wochenwerk zu ruhen; zugleich (wie Gott) einander aus jedweder Unterdrückung zu befreien und diese Freiheit zu schützen um für immer ins verheißene „Land seiner Ruhe“ einzugehen (= in der Gegenwart Gottes zu leben).
„Vor Gottes Angesicht“ lädt auch das kirchliche Gebot, nämlich in die Versammlung derer, die zum Herrn gehören und gemeinsam „Leib Christi“ (= Kirche) sind. Sie feiern im Herrenmahl die endgültige Befreiung aller Geschöpfe aus der tödlichen Gott-Ferne durch Christi Tod und Auferstehung („Erlösung“), wodurch ihre neue Existenz des guten Endes („Vollendung“) schon hier und jetzt angefangen hat.
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Die zehn Gebote - eine Einleitung
1. Gebot: Du sollst den Herrn, deinen Gott anbeten und ihm dienen
2. Gebot: Du sollst den Namen Gottes nicht verunehren
3. Gebot: Du sollst den Tag des Herrn heiligen
4. Gebot: Du sollst Vater und Mutter ehren
5. Gebot: Du sollst nicht töten
6. Gebot: Du sollst nicht die Ehe brechen
7. Gebot: Du sollst nicht stehlen
8. Gebot: Du sollst nicht falsch gegen deinen Nächsten aussagen
9. und 10. Gebot: Begehren
Über die Autorin:
Mag. DDr. Ingrid FISCHER hat in Wien zunächst Psychologie und Humanbiologie studiert (Promotion 1984) sowie nach mehrjähriger Kinderbetreuungszeit das Theologiestudium (Liturgiewissenschaft) in Wien (Promotion sub auspiciis praesidentis 2012) abgeschlossen. Seit 2002 ist sie Wissenschaftliche Assistentin der THEOLOGISCHEN KURSE mit Schwerpunkt Liturgik und Kirchengeschichte. Ihr primäres Anliegen ist die für einen mündigen Glauben und eine ansprechende Feierkultur elementare theologische Erschließung liturgischer Ausdrucksformen in der Geschichte und Gegenwart.
Weiterführende Literatur zu den 10 Geboten |
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