Ab dem 4. Jh. ist die eucharistische Nüchternheit aus Ehrfurcht vor dem Sakrament bezeugt.
Ab dem 4. Jh. ist die eucharistische Nüchternheit aus Ehrfurcht vor dem Sakrament bezeugt.
Gibt es eigentlich noch das Gebot der eucharistischen Nüchternheit?
Der Verzicht auf Speise und Trank vor der Kommunion ist altkirchlicher Brauch mit mehr als einer Wurzel: In der Frühzeit der Kirche genießt man die aus der Sonntagsfeier heimgebrachte Eucharistie unter der Woche als eigentliches und „vor jeder anderen Speise“ (Tertullian) heilsames Lebensmittel (praegustatio).
Ab dem 4. Jh. ist die eucharistische Nüchternheit aus Ehrfurcht vor dem Sakrament bezeugt: anfangs für alle, später v. a. für Kleriker verpflichtend schließt sie sexuelle Enthaltsamkeit ein; im 15. Jh. allgemeines Kirchengesetz, wird sie kasuistisch weiter verfeinert.
An Fasttagen (Mittwoch und Freitag) markiert der ursprünglich nachmittägliche Eucharistieempfang das Fastenbrechen; bald kann bereits nach der Frühmesse die (einzige) Mahlzeit des Tages genossen werden; die (morgendliche) Nüchternheit wiederum wird vor jeder Kommunion – auch an Sonntagen – selbstverständlich.
Das von Pius XII. 1957 erleichterte Nüchternheitsgebot (drei Stunden vor Beginn der Messe) wurde im Kirchenrecht (CIC 1983) auf eine Stunde vor der Kommunion (außer Wasser und Medikamente) weiter eingeschränkt.
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DDr. Ingrid Fischerwissenschaftliche Mitarbeiterin bei den „Theologischen Kursen“. |
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