Christlich kann man drei Freiheitsbegriffe unterscheiden: Handlungsfreiheit, Willensfreiheit, Wesensfreiheit.
Christlich kann man drei Freiheitsbegriffe unterscheiden: Handlungsfreiheit, Willensfreiheit, Wesensfreiheit.
Martin Luther schrieb im 16. Jahrhundert über die „Freiheit eines Christenmenschen“: Was macht christliche Freiheit aus?
Freiheit hat nichts mit Beliebigkeit zu tun. Freiheit geht nur mit Verantwortung. Christlich kann man drei Freiheitsbegriffe unterscheiden: Handlungsfreiheit, Willensfreiheit, Wesensfreiheit.
Das Volk Israel wird aus der äußeren Unterdrückung Ägyptens befreit: Handlungsfreiheit. Wer äußerlich nicht frei ist, kann nicht frei handeln. Diese äußere Befreiung wird im Neuen Testament weitergeführt zur inneren Befreiung jedes Menschen: Zur Freiheit hat und Christus befreit (Galater-Brief 5,1).
Zwar hat der Mensch einen freien Willen und kann eigenständige Akte in freier Entscheidung setzen. Aber dieser Wille scheint gebrochen zu sein durch das, was die Tradition Erbsünde nennt. Paulus: Denn das Gute, das ich will, das tue ich nicht; sondern das Böse, das ich nicht will, das tue ich (Römer-Brief 7,19).
Der Mensch muss also zum Umsetzen des Guten hin befreit werden. Er soll den Willen des göttlichen Vaters erfüllen: in Liebe handeln, um dem anderen zu dienen und seine eigene Berufung und sein Wesen zu finden (Wesensfreiheit).
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Der Autor dieser Antwort
Prof. DDr. Matthias Beck
ist Professor für Systematische Theologie/Theologische Ethik an der Universität Wien