Immer am 2. August oder am darauffolgenden Sonntag, kann in den Kirchen des franziskanischen Orden der Portiuncula-Ablass gewonnen werden.
Der Portiuncula-Ablass kann am 2. August oder am darauf folgenden Sonntag (ab 12 Uhr des Vortages bis 24 Uhr des betreffenden Tages) in Pfarrkirchen oder Kirchen der franziskanischen Orden, jedoch nur einmal als vollkommener Ablass gewonnen werden.
Voraussetzungen hierfür sind der Besuch einer dieser Kirchen, Sprechen des Glaubensbekenntnisses, Beten des Vaterunsers, sowie die ublichen Bedingungen, und zwar: Beichte mit entschlossener Abkehr von jeder Sunde, Kommunionempfang und Gebet in den Anliegen des Papstes (z. B. Vaterunser und „Gegruset seist du, Maria“ oder ein anderes Gebet nach freier Wahl).
Die drei zuletzt genannten Bedingungen konnen mehrere Tage vor oder nach dem Kirchenbesuch erfullt werden. Fehlt die volle Disposition oder bleibt eine der Bedingungen unerfullt, gewinnt man einen Teilablass.
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