Bis zu 120 Tage waren es im Mittelalter, an denen die Arbeit ruhte.
Bis zu 120 Tage waren es im Mittelalter, an denen die Arbeit ruhte.
Das katholische Mittelalter kannte noch eine ganze Fülle von Feiertagen.
Noch um das Jahr 1750 hatte ein Handwerker oder Taglöhner in einem der zahlreichen katholischen Fürstentümer des Heiligen Römischen Reiches bis zu 120 Tage im Jahr, an denen die Arbeit ruhte, während gleichzeitig in einem benachbarten Fürstentum, dessen Fürst nach der Augsburger oder der Helvetischen (calvinischen) Konfession glaubte, seinen Untertanen nur die freien Sonntage (52) und maximal 8 Feiertage gönnte.
Tatsächlich war die Zahl der Heiligenfeste im Laufe des Mittelalters enorm angewachsen, dazu kamen noch die Hochfeste Weihnachten, Ostern und Pfingsten, die mit einer sogenannten „Oktav“ acht Tage „in choro et foro“ (mit Messe und öffentlicher Arbeitsruhe) gefeiert wurde.
Mit Bulle „Universa per orbem“ vom 13. September 1642 nahm Papst Urban VIII. erstmals für die Gesamtkirche eine Reduzierung der Feiertage in der Form vor, dass er die verpflichtend zu haltenden Feiertage taxativ festlegte.
Diese Feste waren: Weihnachten, Beschneidung Jesu, Epiphanie, Ostersonntag und die beiden folgenden Tage, Christi Himmelfahrt, Pfingstsonntag und die beiden folgenden Tage, Dreifaltigkeit, , Fronleichnam, Kreuzauffindung, Maria Reinigung (Lichtmess), Maria Verkündigung, Maria Himmelfahrt, Maria Geburt, Maria Empfängnis, Michael, Johannes der Täufer, Petrus und Paulus, Andreas, Jakobus, Johannes, Thomas, Philipp und Jakob, Bartholomäus, Matthäus, Simon und Juda, Matthias, Stephanus, Unschuldige Kinder, Laurentius, Silvester, Josef, Anna und Allerheiligen, dazu noch für jedes Land einen Landespatron und den Patron einer besonderen Stadt.
Nach der Ordnung von 1642 wurden daher Weihnachten, Ostern und Pfingsten durch drei Tage in Form eines „Triduums“ gefeiert.
Um 1750 beantragte eine Reihe von Ländern bei Papst Benedikt XIV. eine weitere Reduzierung der Feiertage, wobei auch darauf hingewiesen wurde, dass einerseits arme Menschen, die von ihrer Hände Arbeit leben mussten, durch die hohe Zahl der Feiertage weniger Möglichkeit zum Broterwerb hatten, andererseits gerade an diesen Tagen viel Geld in den Schenken und Wirtshäusern „vergeudet“ wurde.
Tatsächlich erhielt Kaiserin Maria Theresia von Papst Benedikt XIV. im Jahr 1753 die Erlaubnis, die Zahl der Feiertage in ihren Erbländern um 22 zu verringern.
Dieser „Kalenderreform“ fielen folgende Feste zum Opfer: Pauli Bekehrung (25. Jänner), Mathias (24. Februar), Ostermontag, Osterdienstag, Georg (23. April), Philipp und Jakob (1. Mai), Pfingstmontag, Pfingstdienstag, Johannes der Täufer (24. Juni), Maria Heimsuchung (2. Juli), Maria Magdalena (22. Juli), Jakobus der Ältere (25. Juli), Laurentius (10. August), Bartholomäus (24. August), Matthäus (21. September), Michael (29. September), Simon und Juda (28. Oktober), Martin (11. November), Katharina (25. November), Nikolaus (6. Dezember), Stephanus (26. Dezember) und Johannes, Apostel und Evangelist (27. Dezember).
An diesen Tagen waren zwar die Gläubigen weiterhin zum Besuch des Gottesdienstes verpflichtet, die Handarbeit war aber nun ausdrücklich erlaubt.
1771 wurde die Pflicht zum Gottesdienstbesuch aufgehoben. In den bäuerlichen Bereichen blieb aber die Tradition des Gottesdienstbesuches weiterhin aufrecht, als sogenannte „Bauernfeiertage“ lebten diese alten Festtage bis in die erste Hälfte des 20. Jahrhunderts fort.
1753 verloren also die Montage und Dienstage nach Ostern und nach Pfingsten ihren Rang als kirchlich gebotene Feiertage, wieso sind diese Tage aber – zumindest in Österreich – noch immer schulfrei?
Ein Blick in die Theresianische Schulordnung (1774) bzw. in die „Politische Verfassung der deutschen Schulen in den kaiserlichen, auch kaiserlich-königliche deutschen Erbstaaten“ (1805) gibt Aufschluss:
Seit 1774 war für städtische Schulen der Schulbeginn mit 3. November, für die Schulen am Land mit 1. Dezember festgelegt. Das erste Halbjahr („erster Kurs“) endete mit dem Samstag vor dem Palmsonntag, das zweite Halbjahr begann mit dem Montag nach dem „Weißen Sonntag“ (1. Sonntag nach Ostern) und endete zu Michaeli (29. September).
Damit war die ganze Karwoche und die Osterwoche schulfrei, für die Tage nach Pfingsten enthalten die beiden Ordnungen keine Angaben.
Grundsätzlich wurde 1805 bestimmt, dass an allen nicht als Ferialtagen bestimmten Tagen durchgehend Schule zu halten sei und die Lehrer vor allem auch darauf achten sollten, dass an den aufgehobenen Feiertagen der Unterricht nicht unterlassen werde.
1805 wurde zusätzlich der Markustag (25. April) und die drei „Bitttage“ [Montag bis Mittwoch vor Christi Himmelfahrt] als schulfrei bestimmt, da an diesen Tagen „die Schuljugend dem Bittgang beywohnet“.
Wann diese schulfreien Tage verschwanden bzw. seit wann die zwei Tage nach Pfingsten schulfrei sind, ist eine andere Geschichte.
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