Wo kann man beichten? Warum soll man beichten? Wie läuft eine Beichte ab? Wir geben Antworten.
Ich möchte beichten, wohin soll ich mich wenden?
In jeder Pfarre werden Beichtmöglichkeiten angeboten - entweder im Beichtstuhl oder in einem Aussprachezimmer. In den meisten Pfarren gibt es spezielle Beichtzeiten. Sie können aber auch mit einem Priester einen Termin vereinbaren.
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Wann kann man im Stephansdom zur Beichte gehen?
Die Beichtzeiten im Stephansdom sind
wochentags 07:00-22:00 Uhr
am Wochenende, an Feiertage 07:00-13:00 Uhr, 17:00-22:00 Uhr
Warum beichten?
Pater Karl Wallner auf die Frage " Warum soll ich eigentlich Beichten – kann ich das nicht mit Gott direkt ausmachen?":
"Ihre Frage höre ich oft. Und das 'direkt mit Gott ausmachen' ist ja im Grunde auch eine gute Idee. Es stimmt eigentlich: zwischen Ihrer Seele und Gott ist keine Barriere. Aber Hand aufs Herz: Besprechen Sie Ihre Sünden auch wirklich direkt mit Gott?
Beichten ist unangenehm. Für jeden. Aber es ist gut für Sie! Erstens müssen Sie über Ihre Fehler nachdenken und sie sogar aussprechen. Wann würden Sie das sonst machen?! Es ist ein Teil der 'Therapie', wenn Sie das Falsche aus sich raussprechen. Und zweitens bekommen Sie dann direkt etwas von Gott geschenkt: eine wirkliche Vergebung!
Die Kirche hat das nicht erfunden. Der Original-Auftrag von Jesus an die Apostel lautet: 'Wem ihr die Sünden vergebt, dem sind sie vergeben!' (Johannes 20,23). Der Priester gibt Ihnen in der Lossprechung eine direkte Zusage von Gott. Glauben Sie mir: Nirgendwo können Sie 'direkter' Gottes Liebe zu Ihnen erfahren, als wenn der Priester im Namen Jesu zu Ihnen sagt: 'Ich spreche dich los von deinen Sünden!'.
Darum: Machen Sie es sich doch direkt mit Gott aus – und gehen Sie beichten!"
Ablauf der Beichte
Begrüßung
Wenn der Beichtende (B) den Beichtstuhl oder das Beichtzimmer betritt, begrüßt ihn der Priester (P). Dann macht der Beichtende das Kreuzzeichen und spricht:
B: Im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes. Amen.
P: Gott, der unser Herz erleuchtet, schenke dir wahre Erkenntnis deiner Sünden und seiner Barmherzigkeit
B: Antwort: Amen.
Der Priester kann nun, wenn es Zeit und Umstände erlauben, ein Schriftwort lesen oder sprechen (entfällt in der Regel).
Bekenntnis und Genugtuung
Es folgt das Bekenntnis der Sünden und das Beichtgespräch, bei dem der Beichtende ein angemessenes Bußwerk zur Genugtuung für seine Sünden übernimmt.
Reuegebet und Lossprechung
Nach einem Bekenntnis soll der Beichtende ein kurzes Reuegebet sprechen. Er kann z. B. sagen:
B: Ich bereue, dass ich Böses getan und Gutes unterlassen habe. Erbarme dich meiner, o Herr.
Der Priester erteilt die Lossprechung mit folgenden Worten:
P: Gott, der barmherzige Vater, hat durch den Tod und die Auferstehung seines Sohnes die Welt mit sich versöhnt und den Heiligen Geist gesandt zur Vergebung der Sünden. Durch den Dienst der Kirche schenke er dir Verzeihung und Frieden. So spreche ich dich los von deinen Sünden. Im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes.
B: Antwort: Amen.
Dank und Entlassung
P: Dankt dem Herrn, denn er ist gütig.
B: Sein Erbarmen währt ewig.
Dann entlässt der Priester den Gläubigen, der Vergebung seiner Sünden empfangen hat, mit den Worten:
P: Der Herr hat dir die Sünden vergeben. Geh hin in Frieden.
Nach der Entlassung durch den Priester soll der Gläubige noch eine Danksagung halten. Im Gotteslob Nr. 60 findet sich ein Vorschlag hierfür. Wenn der Priester eine Gebetsbuße aufgetragen hat, kann sie jetzt verrichtet werden.
(Gotteslob Nr. 60)
Das Beichtgeheimnis
Kirchenrecht: Can 983 §1: Das Beichtgeheimnis ist unverletzlich. "Dem Beichtvater ist es daher streng verboten den Beichtenden durch Worte oder auf irgendeine andere Weise und aus irgendeinem anderen Grund irgendwie zu verraten."
Priester haben das Beichtgeheimnis vor dem Staat zu wahren. Das ist auch im Staatskirchenvertrag, dem Konkordat, aus dem Jahr 1933 geregelt.
"Empfangt den Heiligen Geist! Wem ihr die Sünden vergebt, dem sind sie vergeben; wem ihr die Vergebung verweigert, dem ist sie verweigert." (Joh 20,22-23)