Nach dem Segen und dem Entlassungsruf des Priesters, der die Messfeier bestimmt. (Pfarre Paasdorf mit Kardinal Schönborn)
Nach dem Segen und dem Entlassungsruf des Priesters, der die Messfeier bestimmt. (Pfarre Paasdorf mit Kardinal Schönborn)
Lobgesang – oder Stille, das Schlussgebet, Segen und Entlassungsruf beschließen die Messfeier.
Es war immer die Eigenart der römischen Messfeier – gegenüber anderen östlichen Liturgien –, sie knapp und konkret zu beschließen. Erst ihre nachkonziliare erneuerte Gestalt sieht in der Grundordnung zum Römischen Messbuch (GRM Nr. 88) vor, dass nach dem Empfang der Heiligen Kommunion nach Möglichkeit eine Zeit der Stille und danach, ein Psalm, ein Hymnus oder ein anderes Loblied von der Gemeinde gesungen werden kann. Das entspricht der alten byzantinischen Liturgie. So wandte sich der berühmte Kirchenlehrer Johannes Chrysostomus (4. Jh.) schon scharf gegen jene, die das eucharistische Danklied nicht abwarten wollten und, wie er sagte, Judas gleich hinausstürmten, ohne den Lobgesang des Herrn mit seinen treuen Jüngern abzuwarten.
Nach dem Danklied spricht der Priester das letzte der sogenannten Präsidialgebete (d. h. ihm als Vorsteher der Gemeinde zustehende Gebete): das Schlussgebet.
Im lateinischen Messbuch steht "Post communionem", also das Gebet nach dem Empfang der Heiligen Kommunion bzw. nach dem Einssein (Communio) mit Christus.
Dementsprechend ist auch der Inhalt dieser Gebete. Aus unserer Einheit mit Christus soll unser Leben als Glaubende dieses Siegel tragen. Ein schönes Beispiel ist das Schlussgebet der Osternachtfeier: "Herr ..., du hast uns durch die österlichen Sakramente gestärkt. Schenke uns den Geist deiner Liebe, damit deine Gemeinde ein Herz und eine Seele wird ..." Auch dieses, wie die anderen Gebete, macht sich die Gemeinde durch ihr "Amen" zu eigen (GRM. Nr. 89).
In der österlichen Bußzeit sollte an den Werktagen einem alten römischen Usus folgend, das sogenannte "Gebet über das Volk" gesprochen werden. Das neue deutsche Messbuch (1975) enthält ein großes Angebot dieser Gebete, doch leider werden sie sehr selten auch gesprochen!
Noch einmal grüßt der Bischof bzw. der Priester die Gemeinde mit der Zusage, dass der Herr bei ihnen ist, dann erbittet er den Segen des dreifaltigen Gottes. Ursprünglich ein bischöfliches Vorrecht beim Verlassen der Kirche, wird er ab dem 13./14. Jh. allgemein üblich. Die nachkonziliare Liturgieerneuerung schenkte uns eine Vielzahl "feierlicher" Formeln für ihn, um besondere Festtage, aber auch Sonntage damit zu bereichern.
Der Ruf des Diakons bzw. Priesters "Gehet hin in Frieden ...!" entlässt die Gemeinde.
"Ein Schlusslied nach der Entlassung ist nicht vorgeschrieben und auch nicht notwendig." Das war die übereinstimmende Meinung der österreichischen Kirchenmusiker und der Liturgiekommission für Österreich (1982).
Bevor der Bischof bzw. Priester den Altarraum verlässt, verehrt er noch einmal Christus mit dem Altarkuss. In der westsyrischen Liturgie betet er dabei: "Verbleibe in Frieden, heiliger und göttlicher Altar des Herrn. Ich weiß nicht, ob ich zu dir noch einmal zurückkehren werde oder nicht. Möge der Herr mir gewähren, dich zu sehen in der Kirche der Erstgeborenen des Himmels. Auf diesen Bund setzte ich mein Vertrauen."
Der österliche Christus sagt zu den Frauen, die ihm als die Ersten nach seiner Auferstehung begegnet sind: "Geht und sagt meinen Brüdern, sie sollen nach Galiläa gehen ..." (Mt 28, 10), d. h. in die Welt ihres Alltags. Könnten wir diesen Auftrag Jesu nicht auch auf unsere Entlassung nach der Feier der Heiligen Messe beziehen? Wir gehen wieder unsere alltäglichen Wege im Frieden Christi, um ihn im Alltag zu bezeugen!
Die Geschichte Feier der Eucharistie und der Heiligen Messe