Jedes Jahr werden zwischen 70 und 80 Pfarren in der Erzdiözese Wien an neue Pfarrer, Moderatoren oder Provisoren übergeben.
Jedes Jahr werden zwischen 70 und 80 Pfarren in der Erzdiözese Wien an neue Pfarrer, Moderatoren oder Provisoren übergeben.
"Was ist zu tun, wenn ein neuer Pfarrer kommt?": Diese Frage wird des Öfteren an die Vikariatssekretariate gerichtet.
Jedes Jahr werden zwischen 70 und 80 Pfarren in der Erzdiözese Wien an neue Pfarrer, Moderatoren oder Provisoren übergeben. Letztere übernehmen eine Pfarre nur "provisorisch" für maximal ein halbes Jahr, etwa im Falle des plötzlichen Todes eines Pfarrers.
Wenn ein neuer Pfarrer kommt, wird dieser installiert. "Installation bedeutet hier die Einweisung in das (geistliche) Amt", erklärt Vizekanzler Andreas Lotz vom Erzbischöflichen Ordinariat. "Der neu ernannte Pfarrer wird zum einen in einer feierlichen Messfeier mit Kardinal, Bischof oder Bischofsvikar eingeführt, zum anderen in einem formalen Akt als neuer Pfarrer/Moderator", erklärt Lotz.
Die feierliche Installation des neuen Pfarrers/Moderators im Rahmen eines Gottesdienstes wird von der Pfarre individuell gestaltet – von der Musik bis zum Begegnungs-Fest auf dem Kirchenplatz oder im Pfarrhof. Dem Installations-Gottesdienst steht meist ein Weihbischof, der jeweilige Bischofsvikar oder der Generalvikar vor. Damit übernimmt der neue Pfarrer ganz offiziell die Verantwortung für die Pfarre.
Begleitet wird jede Pfarr-Übergabe von der Kontrollstelle der Erzdiözese Wien. In der Vorbereitung für die Übergabe wird durch die Kontrollstelle eine Revision durchgeführt. Diese Feststellung der vorhanden Vermögenswerte ist eine Vorschrift der kirchlichen Gesetzgebung und ermöglicht zum einen die Bestätigung, dass der scheidende Pfarrer/Moderator die in der Pfarre vorhandenen Werte ordnungsgemäß übergibt, zum anderen erhält der übernehmende Pfarrer/Moderator die notwendigen Informationen über die Matrikenbücher, Pfarrchronik, Bankkonten,…
Sowohl der übergebende als auch der übernehmende Pfarrer/Moderator erhalten ein Exemplar des Revisionsberichtes. Im Zuge der Revision wird auch besprochen, wie die "Übergabe" vorzubereiten ist. So erläutert das "Pfarrübergabe-Informationsblatt" u. a., wer an der Pfarrübergabe teilnehmen muss und wie das Übergabe-Protokoll ausgefüllt werden muss.
"Für die kanzleimäßige Übergabe der Pfarre wird ein Übergabeprotokoll erstellt. Dieses listet auf, was alles an den neuen Pfarrer übergeben wird, wie z. B. physische Dinge rund um den Pfarrhof, die Matrikenbestände, liturgische Geräte und Finanzielles wie Bankkonten", erklärt Vizekanzler Andreas Lotz. Der Pfarrer oder Moderator ist der Zeichnungsberechtigte für die Konten der Pfarre. Wichtig ist, dass der Pfarrer/Moderator nach der Übernahme der Pfarre auf der Bank die Zeichnungsberechtigung für die pfarrlichen Konten ändert. Das Ernennungsdekret ist hier unbedingt mitzunehmen