Die meisten Stimmberechtigten gibt es mit 1,11 Millionen Katholikinnen und Katholiken in der Erzdiözese Wien. Rund 3.450 Sitze in den Pfarrgemeinderäten in den 619 Pfarren in der Stadt Wien und im Osten Niederösterreichs werden gewählt.
Die meisten Stimmberechtigten gibt es mit 1,11 Millionen Katholikinnen und Katholiken in der Erzdiözese Wien. Rund 3.450 Sitze in den Pfarrgemeinderäten in den 619 Pfarren in der Stadt Wien und im Osten Niederösterreichs werden gewählt.
Katholiken stimmen über 28.000 Mitglieder der kirchlichen Gremien auf Pfarrgemeindeebene ab.
Die katholische Kirche Österreichs befindet sich derzeit in den abschließenden Vorbereitungen für die Pfarrgemeinderatswahl. Rund ca. 4,3 Millionen Katholiken sind am 20. März aufgerufen, ihre Vertreter in den rund 3.000 Pfarren des Landes zu wählen. Wie viele Kandidierende es für die rund 28.000 zu wählenden Sitze in den Pfarrgemeinderäten gibt, wird nicht zentral erfasst. Das Mindestalter der Pfarrgemeinderäte beträgt aber jedenfalls 16 Jahre. Bereits in den vergangenen Wochen und Monaten wurde mit der Kampagne "mittendrin" bundesweit für die Teilnahme mobil gemacht.
In den Pfarren kommen dabei verschiedene Wahlmodelle zum Tragen. Beim KandidatInnen-Modell werden durch Ankreuzen der Kandidatinnen und Kandidaten am Stimmzettel (ein Großteil) der Mitglieder des Pfarrgemeinderates gewählt. (Neben den gewählten Mitgliedern gibt es auch delegierte Mitglieder bzw. qua Amt Mitglieder des PGR.)
Beim Urwahl-Modell ist der Stimmzettel so gestaltet, dass die Wählenden dazu aufgefordert werden, die Personen ihrer Wahl möglichst eindeutig zu benennen (z. B. Familienname, Vorname, Beruf, Geburtsjahr und Ortsteil). Es werden keine Kandidaten vorgeschlagen. Nach der Wahl müssen die gewählten Personen noch befragt werden, ob sie die Wahl annehmen. In manchen Pfarren gibt es auch Kombinationen beider Modelle mit angeführten Kandidaten und der Möglichkeit, weitere Personen zu benennen.
Mancherorts werden wichtige kirchliche Gruppen in den Pfarren eingeladen, aus ihren Reihen Delegierte für den Pfarrgemeinderat zu wählen. Darüber hinaus ist aber mindestens ein Drittel der Mitglieder des Pfarrgemeinderates durch eine öffentliche KandidatInnen-Wahl oder Urwahl zu bestimmen.
Die Wahl erfolgt mancherorts auch zusätzlich als Briefwahl. In der Erzdiözese Salzburg wurden etwa 50.000 Briefwahlkuverts in Umlauf gebraucht. Damit soll gerade unter Corona-Bedingungen eine hohe Wahlteilnahme ermöglicht werden. In der Diözese Feldkirch erhielten sogar alle Haushalte Stimmzettel.
Anders als bei politischen Wahlen sind auch jene Katholiken stimmberechtigt, die keinen österreichischen Pass haben. Das Mindestwahlalter liegt je nach Diözese bei 16 oder 14 Jahren. In jenen Diözesen, in denen das Familienwahlrecht zur Anwendung kommt, sind Eltern berechtigt, auch für ihre Kinder eine Stimme abzugeben. Wobei es auch hier wieder diözesane Unterschiede gibt. In der Diözese Feldkirch kann ein Elternteil noch eine zusätzliche Stimme für alle Kinder abgeben, in der Erzdiözese Wien gibt es für jedes Kind eine zusätzliche Stimme. Beide Erziehungsberechtigte vereinbaren, wer das Stimmrecht für die Kinder ausübt. In der Diözese Linz kann jeder Elternteil für ein Kind jeweils eine halbe Stimme abgeben oder ein Elternteil nach Absprache das Stimmrecht für die Kinder ausübt.
Letztlich gibt es aufgrund der Unterschiedlichkeiten der österreichischen Diözesen in jeder auch leicht modifizierte Wahlen, was auch mit unterschiedlichen Reformprozessen zusammenhängt. So werden in der Erzdiözese Wien am 20. März in den Pfarren die Pfarrgemeinderäte gewählt und in Teilgemeinden der Pfarren die Mitglieder der Gemeindeausschüsse. Zudem haben einige Pfarren beschlossen, schon im Blick auf künftige Reformschritte, einen gemeinsamen Pfarrgemeinderat zu wählen.
Die meisten Stimmberechtigten gibt es mit 1,11 Millionen Katholikinnen und Katholiken in der Erzdiözese Wien. Rund 3.450 Sitze in den Pfarrgemeinderäten in den 619 Pfarren in der Stadt Wien und im Osten Niederösterreichs werden gewählt. 67 Gemeindeausschüsse werden in Teilgemeinden oder Pfarren mit einem gemeinsamen Pfarrgemeinderat gewählt. Nach der PGR-Wahl 2017 waren 56 Prozent der gewählten Mitglieder im Pfarrgemeinderat Frauen. Den Pfarrgemeinderat gibt es in der Erzdiözese Wien seit 1971.
Alle Katholikinnen und Katholiken ab dem vollendeten 16. Lebensjahr bzw. wenn gefirmt, ab dem vollendeten 14. Lebensjahr, sind in der Steiermark wahlberechtigt. In Summe sind dies etwa 656.000 Personen. Sie wählen ca. 4.500 Pfarrgemeinderäte in 388 Pfarren. Es gibt sechs verschiedene Wahlmodelle.
Neben den klassischen Wahlmodellen gibt es auch Mischformen, Wahlsprengelmodelle und inhaltliche Gruppenwahlformen. Ca. 60 Prozent der derzeitigen Mitglieder in den steirischen Pfarrgemeinderäten sind Frauen.
In Kärnten sind rund 301.000 Katholikinnen und Katholiken dazu eingeladen, 3.000 Frauen und Männer in den Pfarrgemeinderat der 336 Pfarren der Diözese Gurk zu wählen; falls die Pfarre sich dafür entschieden hat, auch im Familienwahlrechts-Modus.
In den 268 Pfarren und Seelsorgestellen der Diözese Innsbruck werden am 20. März die Vertreterinnen und Vertreter von rund 365.000 Katholiken gewählt. Derzeit engagieren sich ungefähr 3.000 Menschen in den Pfarrgemeinderatsgremien, davon sind 56,4 Prozent Frauen. Manche Pfarren haben die Wahlen bereits auf das Wochenende vom 12. und 13. März ausgedehnt. Die Stimmen werden dann aber ebenfalls am 20. März ausgezählt und an die Diözese gemeldet. Wahlberechtigt sind rund 312.000 Katholikinnen und Katholiken.
Wahlberechtigt in der Erzdiözese Salzburg sind alle Katholikinnen und Katholiken, die mit 1. Jänner 2022 das 14. Lebensjahr vollendet haben. Das sind rund 382.000. Wie bei der vergangenen Wahl werden einige Gemeinden die Wahlkabinen zu den Leuten bringen: Wahlkommissionen, ausgestattet mit Wählerliste, Urne und einer tragbaren Wahlkabine, stellen sich an einem gut sichtbaren Platz auf wie etwa Lebensmittelgeschäften oder Wochenendmärkten.
In der Diözese Eisenstadt gibt es rund 180.000 Wahlberechtigte: alle Katholikinnen und Katholiken, die das 14. Lebensjahr vollendet haben. Laut Wahlordnung kann in den Pfarren mit verschiedenen Wahlmodellen gewählt werden: Mit dem Kandidatenmodell, dem Urwahlmodell und der beliebten Mischform.
In der Diözese Linz findet in etwa 100 der 486 Pfarrgemeinden die Pfarrgemeinderatswahl als Urwahl statt. Die Wahl wurde in diesen Pfarren bereits im Februar durchgeführt. Nach Abschluss der Befragung, ob die am meisten genannten Kandidatinnen und Kandidaten die Wahl annehmen, werden die neuen PGR-Mitglieder am 20. März vorgestellt. 7.900 Pfarrgemeinderäte haben in Oberösterreich in den vergangenen fünf Jahren das pfarrliche Leben mitgeprägt. Der Frauenanteil der PGR-Mitglieder lag bei 55 Prozent.
Insgesamt gibt es rund 730.000 Wahlberechtigte. Wahlberechtigt sind in der Diözese Linz alle getaufte Katholikinnen und Katholiken, die im Gebiet der Pfarre ihren ordentlichen Wohnsitz haben und vor dem 1. Jänner 2022 das 16. Lebensjahr vollendet haben. In manchen Pfarren gilt darüber hinaus die leicht abweichende Regelung, dass auch jene Personen wahlberechtigt sind, die jünger, aber schon gefirmt sind.
In der Diözese St. Pölten gibt es heuer rund 402.000 Wahlberechtigte, die rund 5.300 Pfarrgemeinderätinnen und -räte in den 422 Pfarren wählen. Mit den Hauptamtlichen und den Delegierten in die Pfarrgemeinderäte, engagieren sich in diesen in Summe rund 7.500 Frauen und Männer.
In der Diözese Feldkirch sind rund 187.000 Katholikinnen und Katholiken zur Pfarrgemeinderatswahl aufgerufen. In der nun zu Ende gehenden Periode engagierten sich gut 1.230 Personen in den Pfarrgmeinderäten.
Pfarrgemeinderätinnen und -räte gibt es schließlich auch in der Militärdiözese. Hier werden rund 350 gewählt. Die Wahl ist bereits aus organisatorischen Gründen im Laufen bzw. findet teilweise auch via Briefwahl statt.
Die Wahlen zum PGR finden alle fünf Jahre statt. Geleitet werden sie von jeweils einer Wahlkommission und im Rahmen genauer diözesaner Wahlordnungen. Ein erstes Ergebnis wird dem Pastoralamt der jeweiligen Diözese weitergeleitet und der Pfarrgemeinde schriftlich und bei den Gottesdiensten bekanntgegeben. Nach Ende der Fristen für Einspruch oder für die Berufung weiterer PGR-Mitglieder sind bis sechs Wochen nach der Wahl die konstituierenden Sitzungen vorgesehen.
Zuständig ist der Pfarrgemeinderat gemeinsam mit dem Pfarrer oder Pfarrvorsteher, der zugleich PGR-Vorsitzender ist, für die Gestaltung und Entwicklung des pfarrlichen Lebens. Innerhalb des PGR gibt es verschiedene Zuständigkeiten für Aufgaben wie etwa Liturgie, Jugendarbeit oder Finanzen. Gemeinsam mit den gewählten Mitgliedern, die rund zwei Drittel der Pfarrgemeinderäte ausmachen, bilden amtliche Mitglieder wie Priester, Diakone, Pastoralassistenten sowie berufene bzw. entsandte Mitglieder wie etwa Religionslehrer die Pfarrgemeinderäte.