Insgesamt werden in den 619 Pfarren der Erzdiözese Wien 3450 Mandate, davon 1150 in Wien und 2300 in Niederösterreich, durch Wahl vergeben.
Insgesamt werden in den 619 Pfarren der Erzdiözese Wien 3450 Mandate, davon 1150 in Wien und 2300 in Niederösterreich, durch Wahl vergeben.
1,11 Millionen Katholikinnen und Katholiken sind in der Erzdiözese Wien am kommenden Sonntag, dem 20. März 2022, aufgerufen, ihre Vertretung in den Pfarren zu wählen und bestimmen so die Zukunft ihrer Gemeinde mit. Auch Kinder sind stimmberechtigt.
In den römisch-katholischen Pfarrgemeinden werden am Sonntag, dem 20. März 2022, Wahlurnen aufgestellt: 1,11 Millionen stimmberechtigte Katholikinnen und Katholiken haben in der Erzdiözese Wien die Möglichkeit, ihre Vertretung in der Pfarre, den Pfarrgemeinderat, zu wählen. Damit bestimmen sie mit, wie sich ihre Pfarre in den kommenden fünf Jahren entwickelt.
Das Besondere der Pfarrgemeinderatswahl: Auch Kinder sind stimmberechtigt. Das Stimmrecht wird in diesem Fall von den Erziehungsberechtigten ausgeübt. Selbstständig wahlberechtigt sind alle Katholikinnen und Katholiken unabhängig von Staatsbürgerschaft und Herkunft, die am Wahltag das 16. Lebensjahr erreicht haben oder gefirmt sind.
„Ich bin dankbar für alle Frauen, Männer und Jugendlichen, die bereit sind, sich für ihre Pfarre einzusetzen“, sagt Kardinal Christoph Schönborn, Erzbischof von Wien, zur bevorstehenden Wahl. „Ich weiß, dass es sicher nicht selbstverständlich ist, sich neben Beruf und Familie ehrenamtlich für das kirchliche Leben vor Ort zu engagieren. Auch wenn die Einrichtung der Pfarrgemeinderäte erst 50 Jahre alt ist, eine Pfarre ohne Pfarrgemeinderat ist heute unvorstellbar“, so Schönborn weiter.
Insgesamt werden in den 619 Pfarren der Erzdiözese Wien 3450 Mandate, davon 1150 in Wien und 2300 in Niederösterreich, durch Wahl vergeben. In der Stadt Wien sind 570.578 Katholikinnen und Katholiken zur Wahl in 134 Pfarren aufgerufen, im niederösterreichischen Gebiet der Erzdiözese können 538.806 wahlberechtigte katholische Gläubige ihre Gemeindevertretung in 485 Pfarren wählen. In 14 Pfarren wird nicht am 20. März, sondern zu einem späteren Zeitpunkt gewählt. Das Wahlrecht beschränkt sich nicht auf die Pfarre, in dessen Pfarrgebiet man wohnt: Wählen kann man in jeder Pfarre, an deren Leben man teilnimmt.