Äbtissin M. Immaculata Maierhofer und Abtpräses Vinzenz Wohlwend nach der Wahl am 14. Juli 2023.
Äbtissin M. Immaculata Maierhofer und Abtpräses Vinzenz Wohlwend nach der Wahl am 14. Juli 2023.
Sr. Maria Immaculata Maierhofer wurde zur neuen Äbtissin von Marienfeld im Weinviertel gewählt, und ist damit die dritte Oberin in der Geschichte des Klosters.
Die Zisterzienserinnenabtei Marienfeld im Weinviertel, Niederösterreich, hat eine neue Äbtissin. Am 14. Juli wurde Sr. Maria Immaculata Maierhofer OCist von den Nonnen zur dritten Äbtissin in der Geschichte des Klosters gewählt. Die Wahl fand in Anwesenheit von Abt Vinzenz Wohlwend OCist, dem Abtpräses der Mehrerauer Zisterzienserkongregation, statt. Ihre Vorgängerin, Mutter Maria Hedwig Pauer OCist, legte gemäß den Statuten ihr Amt am 8. Juni 2023 mit Erreichen des 75. Lebensjahres zurück und fungierte bis zur Wahl als Administratorin des Klosters.
Geboren am 19. Dezember 1956 in Goldgeben, NÖ, trat Sr. Immaculata am 13. Oktober 1979 feierlich in die Abtei Marienfeld ein. Sr. Immaculata leitete bis zu ihrer Wahl der Paramentenwerkstatt in Marienfeld
Mit ihrer Wahl am 14. Juli wurde Sr. Maria Immaculata Maierhofer zur Äbtissin mit allen Rechten und somit zur höheren Ordensoberen. Damit trägt sie die Gesamtverantwortung für das Kloster, die Gemeinschaft und das Wohl jeder einzelnen Schwester. Die Benediktion spendet ihr derGeneralabt des Zisterzienserordens, Dom Mauro-Giuseppe Lepori OCist, am 29. September 2023 um 10.00 Uhr in der Abteikirche Unserer Lieben Frau von Marienfeld.
Die Abtei Marienfeld, in der Nähe des Wallfahrtsortes Maria Roggendorf gelegen, wurde 1982 durch den späteren Erzbischof von Wien, Hans Hermann Kardinal Groër (1919-2003), gegründet und von der Vorarlberger Abtei Mariastern-Gwiggen besiedelt. Seit 1991 unabhängiges Priorat, wurde das Kloster Marienfeld am 29. März 2000 zur Abtei erhoben. Gründungspriorin M. Benedikta Deninger OCIst wurde zur ersten Äbtissin gewählt und am 14. Mai 2000 von Generalabt Dom Mauro Esteva i Alsina OCist. benediziert. Die Gemeinschaft ist Teil der "Mehrerauer Zisterzienserkongregation". Ihr gehören insgesamt 6 Männer- und 13 Frauenklöster in Österreich, Deutschland, der Schweiz, Slowenien und den USA an. Vorsitzender ist jeweils der Abt des Klosters Mehrerau in Bregenz, der übrigens als einziger österreichischer "Territorialabt" auch Mitglied der Bischofskonferenz ist .
Äbtissin ist die weibliche Form des "Abbas" (Abtes) in den benediktinischen Gemeinschaften. Die Autorität der Äbtissin wird von den Schwestern übertragen, die sie aus ihrer Mitte wählen. Außerhalb der benediktinischen Frauenklöster werden nur bei den Klarissen die jeweiligen Oberinnen Äbtissin genannt.
Äbtissinnen tragen wie die Äbte der Mönchsklöster symbolische Insignien, wie einen Ring, ein Brustkreuz und einen Stab, um ihre Leitungsrolle für die Gemeinschaft und die Kirche darzustellen und erhalten zu Beginn ihres Amtes die Äbtissinnenweihe, die keinen sakramentalen Charakter hat. Es handelt sich vielmehr um eine feierliche Segnung durch den Bischof oder den Generalbt.Im Rahmen dieser "Benediktion", wie so korrekt genannt wird, erhält die neue Äbtissin auch den Hirtenstab.
In der Regel wird die Äbtissin als (hochwürdige) "Frau Äbtissin", innerhalb der Klöster aber i.d.R. als (ehrwürdige) "Mutter Äbtissin"angesprochen. Mancherorts bevorzugen die Äbtissinen selbst die Anrede "Schwester". Die Beziehung zur Ortskirche und zum Ortsbischof ist zwar wichtig, Äbtissinnen sind aber prinzipiell weitgehend autonome, höhere Ordensoberinnen. Die Autorität einer Äbtissin ist allerdings keine Alleinherrschaft. Entscheidungen werden im Kollegium, dem sogenannten Kapitel, getroffen, und wichtige Angelegenheiten werden demokratisch von der Gemeinschaft entschieden.
In der Geschichte der Kirche waren Frauenabteien und damit Äbtissinen durchaus einflussreich. Man denke an die auch konfliktreichen Predigten und Schriften der Hildegard von Bingen, die erst von Benedikt XVI. offiziell in das Verzeichnis der Heiligen aufgenommen worden ist.
Im deutschen Sprachraum hatten die Äbtissinen von Frauenchiemsee und des Klosters Nonnberg in Salzburg das Recht, statt der Mitra eine Krone zu tragen, was noch Jahrzehnte nach dem II. Vatikanum in beiden Abteien zu bestimmten Anlässen Usus war. Mancherorts hatten Äbtissinnen auch die Jurisdiktion (kirchliche Leitungsgewalt) weit über das eigene Kloster hinaus.
Ein besonders beeindruckendes Beispiel dafür ist das Zisterzienserinnenkloster von Las Huelgas in Spanien. Im Jahr 1189 wurde der Äbtissin von Las Huelgas die Obrigkeit über das Königreich Leon und Kastilien übertragen. Sie hatte die Leitungsgewalt über 60 Herrschaften und Ortschaften sowie die Verwaltung der königlichen Stiftung in geistlichen und weltlichen Angelegenheiten.
Die Äbtissin trug zeitweise den Titel "prelatus" und leitete ihren Sprengel ähnlich einem Bischof. Sie hatte Befugnisse wie die Erteilung von "litterae dimissoriae" für Priesterkandidaten ("Weiheentlassschreiben, die zum Empfang der Priesterweihe nötig sind), die Ernennung von Pfarrern, die Gewährung von Beicht- und Predigtvollmachten, die Zensur von Büchern und die Dispens von Ehehindernissen. Der Heilige Stuhl gewährte den Äbtissinnen ähnliche Vollmachten wie den Bischöfen. Erst unter Pius IX. im 19. Jahrhundert wurde diese Sonderstellung beendet.