Früherer Nuntius in den USA von vatikanischer Glaubensbehörde der Straftat des Schismas für schuldig befunden. Dikasterium stellt von Vigano selbst herbeigeführte Exkommunikation "latae sententiae" fest.
Die vatikanische Glaubensbehörde hat Erzbischof Carlo Maria Vigano der Straftat des Schismas für schuldig befunden und die Exkommunikation des 83-jährigen früheren Papstbotschafters in den USA festgestellt. Das teilte der Vatikan am Freitag mit. Vigano war in den vergangenen Jahren einer der schärfsten konservativen Kritiker von Papst Franziskus und hatte in öffentlichen Stellungnahmen unter anderem bestritten, dass Franziskus der rechtmäßige Papst der katholischen Kirche sei.
Vigano habe öffentlich die Unterordnung unter den Papst, die Gemeinschaft mit den Mitgliedern der Kirche sowie die Legitimität und die lehramtliche Autorität des Zweiten Vatikanischen Konzils verweigert, heißt es in der Mitteilung des Glaubensdikasteriums unter Verweis auf das geltende Kirchenrecht. Er sei daher der Kirchenspaltung für schuldig befunden worden. Die Behörde habe die in diesem Fall durch das Vergehen selbst eintretende Exkommunikation (Exkommunikation als Tatstrafe, lateinisch "latae sententiae") festgestellt. Diese Entscheidung sei Vigano am Freitag mitgeteilt worden.
Mit einer Exkommunikation geht der Verlust kirchlicher Ämter und nahezu aller Mitgliedschaftsrechte einher. Die Exkommunikation ist eine schwere Beugestrafe, die Reue sowie Besserung des Bestraften bezwecken will. Es handelt sich um die höchste Kirchenstrafe. Eine Aufhebung der Exkommunikation ist im konkreten Fall dem Apostolischen Stuhl vorbehalten.
Vigano selbst hatte vor zwei Wochen bekannt gegeben, dass die Behörde für die Glaubenslehre einen außergerichtlichen Strafprozess wegen des Schisma-Vorwurfs gegen ihn eröffnet habe und er nach Rom vorgeladen worden sei. Gleichzeitig teilte er mit, dass er an dem Verfahren nicht teilnehmen werde und sprach von einem "Schauprozess".
Die am 4. Juli erfolgte Feststellung der Exkommunikation verhinderte dies nicht. "Seine öffentlichen Äußerungen sind bekannt", hielt das Glaubensdikasterium in seiner Mitteilung am Freitag fest. Da Vigano keine Verteidigungsschrift eingereicht oder einen Verteidiger benannt habe, sei ihm ein Pflichtverteidiger beigeordnet worden, der seine Verteidigung nach den Regeln des Rechts durchführte, hieß es auf dem vatikanischen Nachrichten-Portal "Vatican News".
Der Italiener Vigano war lange Zeit Botschafter des Papstes in den USA. Bekanntheit erlangte er mit Vorwürfen gegen die vatikanische Kurie und Franziskus, sie seien Vorwürfen gegen den früheren US-Kardinal Theodore McCarrick nicht ausreichend nachgegangen und hätten ihn stattdessen protegiert. Später sorgte Vigano mit Äußerungen zu einer angeblichen Weltverschwörung während der Covid-19-Pandemie für Aufsehen. Es folgten weitere Angriffe auf Franziskus bis zu Zweifeln an dessen rechtmäßiger Wahl.