Laut Ministerratsbeschluss vom Freitag, 2. August 2024, werden künftig jährlich eine Million Euro für Hilfsprojekte, die weltweit bedrängten religiösen Minderheiten zugutekommen zur Verfügung gestellt. Ministerin Raab: Christinnen und Christen sind weltweit die größte verfolgte Minderheit und brauchen besonderen Schutz und Unterstützung.
Österreichs Regierung will künftig jedes Jahr eine Million Euro speziell für Hilfsprojekte aufwenden, die verfolgten religiösen Minderheiten in aller Welt zugutekommen. Das hat Ministerin Susanne Raab am Freitag, 2. August 2024, angekündigt. Die Hilfe ist vor allem, aber nicht nur, für verfolgte Christinnen und Christen gedacht. Am Freitagvormittag hatte der Ministerrat einen entsprechenden (Umlauf-)Beschluss gefasst.
Raab hob die Bedeutung der Religionsfreiheit hervor, die in vielen Ländern der Welt nicht oder nicht ausreichend gewährleistet sei. Es sei deshalb "unsere besondere Verantwortung, uns auch international gegen die Verfolgung von religiösen Minderheiten einzusetzen". Christinnen und Christen seien dabei weltweit die größte verfolgte Minderheit und bräuchten besonderen Schutz und Unterstützung.
Die Ministerin unterstrich, dass sich Österreich vielfach auf UN-und EU-Ebene und in internationalen Gremien für den Schutz vor Verfolgung, die Religions- und Glaubensfreiheit und die Menschenrechte einsetze.
Zum anderen wies sie auf die erst im Mai im Bundeskanzleramt eingerichtete "Stabstelle Internationaler Schutz verfolgter religiöser Minderheiten" hin. Die neue Stabsstelle solle eine wichtige Rolle beim Schutz der Rechte religiöser Minderheiten sowie der internationalen Religions- und Glaubensfreiheit spielen.
Die neuen finanziellen Mittel sollen aus dem laufenden Budget des Bundeskanzleramtes bereitgestellt werden. Man wolle etwa Bildungsprojekte, kirchliche Projekte, Projekte zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen oder auch Frauen unterstützen, um den Menschen bessere Lebensbedingungen zu ermöglichen, so Ministerin Raab.
Umgesetzt wird die Hilfe über die "Stabstelle Internationaler Schutz verfolgter religiöser Minderheiten". Die Rahmenbedingungen für die Förderungen werden demnach auf der Website des Bundeskanzleramtes veröffentlicht. Organisationen und Einrichtungen können sich um Fördermittel bewerben. Die Projektauswahl erfolgt durch eine Kommission, Details würden erst erarbeitet. Nachsatz: "Unser klares Ziel ist es, dass diese eine Million Euro künftig jährlich zur Verfügung gestellt wird." In diesem Sinne sollte auch die neue Stabsstelle die notwendige Kontinuität sicherstellen, "damit wir als Österreich unabhängig von der jeweiligen Regierung unserer Verantwortung zum Schutz und Unterstützung religiöser Minderheiten in aller Welt gerecht werden", so Raab.