Kundgebung für mehr Unterstützung für Schwangere und "Hinfälligmachen von Abtreibung" - Gottesdienste verschiedener christlicher Gruppen im Vorfeld, u.a. mit Bischof Küng
Österreichs größte Lebensschutzaktion, der "Marsch fürs Leben", findet am Samstag in Wien statt. Die Veranstalter - ein Verein, in dem auch kirchliche und christliche Gruppen vertreten sind - wollen "den Ungeborenen eine Stimme geben" und ein "starkes öffentliches Zeichen für den unbedingten Schutz des menschlichen Lebens" setzen, liest man auf der begleitenden Website. "Wir wollen vorgeburtliche Kinder schützen, Frauen im Schwangerschaftskonflikt unterstützen und Abtreibung hinfällig machen", so die Betreiber des Marsches, an dem stets mehrere tausend Menschen teilnehmen - und zu dem auch meist Gegenproteste stattfinden.
Start ist am Karlsplatz um 12 Uhr mit einem Bühnenprogramm, bevor der Zug durch die Wiener Innenstadt losgeht, mit einer abschließenden Schlusskundgebung um 15 Uhr. Dass der Lebensschutz ein von vielen christlichen Konfessionen mitgetragenes Anliegen ist, zeigen die Gottesdienste direkt vor dem Marsch um 10 Uhr an verschiedenen Orten. In der Wiener Karlskirche wird der emeritierte St. Pöltner Bischof Klaus Küng eine Hl. Messe für das ungeborene Leben feiern. Küng war als Leiter des Familienreferats der Bischofskonferenz lange Zeit auch der für den Lebensschutz zuständige Bischof Österreichs. Zeitgleich findet um 10 Uhr eine orthodoxe Liturgie in der zur Metropolis von Austria gehörenden Chrysostomos-Kapelle in der Nähe des Schwedenplatzes statt, ein freikirchlicher Gebetsgottesdienst am beim Hauptbahnhof gelegenen "Campus Hub Wien" sowie eine weitere katholische Hl. Messe außerordentlichen Ritus in der Paulanerkirche.
Abtreibung sei ein "Phänomen unterlassener Hilfeleistung", heißt es auf der Website des "Marsch fürs Leben". Kaum eine Frau wolle wirklich abtreiben, zumal den meisten bewusst sei, "dass dadurch ihr Kind stirbt". Viele sähen sich jedoch durch die Umstände dazu gezwungen und fänden dann keinen anderen Ausweg. Mitverantwortung trage dabei die gesamte Gesellschaft: "Einerseits bietet die Gesetzeslage kaum Schutz für schwangere Frauen und noch nicht geborene Kinder, andererseits besteht fast kein Bewusstsein dafür, in welchen schwierigen Lagen sich eine Frau in einer überraschenden Schwangerschaft oft befindet. Über das seelische Leid, das Frauen nach einer Abtreibung oft verspüren, wird so gut wie gar nicht gesprochen", so die Veranstalter.
Als "Vision" nennen die Marsch-Betreiber eine "Kultur, in der jedes Baby geboren werden kann, jede Schwangere ihr Kind austragen kann, in der das menschliche Leben hochgeschätzt wird und in der auch unsere Kleinsten einen Platz in der Gesellschaft finden". Dafür sei ein "völliges Umdenken" einerseits auf gesellschaftlicher Ebene vonnöten: Bewusstseinsbildung, sachliche Informationen über Abtreibung und bessere Alternativen dazu, die Förderung von Initiativen und Organisationen der Hilfe für schwangere Frauen, Ressourcen für das Aufziehen von Kindern in Eigenverantwortung und mehr Mutter-Kind-Einrichtungen werden auf der Website genannt.
Auch gesetzliche Maßnahmen werden gefordert: Viele der mit der Einführung der Fristenregelung im Jahr 1973 versprochenen "flankierenden Maßnahmen", die Abtreibungen so weit wie möglich verhindern sollten, seien noch immer nicht umgesetzt, was es nachzuholen gelte. An erster Stelle wird dabei eine statistische Erhebung von Abtreibungen genannt sowie anonyme Motivforschung, zumal Abtreibungszahlen für Österreich bisher nur auf Schätzungen beruhen. Zu schaffen gelte es ein "besseres Beratungsangebot für Frauen im Schwangerschaftskonflikt", weiters sollte auch eine mindestens dreitägige Bedenkzeit für Frauen, die eine Abtreibung in Erwägung ziehen eingeführt werden, sei doch ein Schwangerschaftsabbruch später nicht mehr rückgängig zu machen.
Als ein besonderes Anliegen nennt der "Marsch fürs Leben" auch die Abschaffung der "eugenischen Indikation": Derzeit erlaubt das Gesetz (§ 97 StGB) das Abtreiben eines Kindes bis zum Einsetzen der Wehen, wenn ein ernster Verdacht auf Behinderung besteht. "Diese Unterscheidung stellt eine schwere Diskriminierung gegenüber Menschen mit Behinderung dar und muss daher beseitigt werden", so die Veranstalter.
Korrigiert werden solle auch ein Urteil des Obersten Gerichtshofs aus dem Jahr 2008, das Ärzte dazu verpflichtet, für den Unterhalt eines Kindes aufzukommen, wenn eine Behinderung des Kindes nicht erkannt wurde. "Das heißt meist: ein Kind, das behindert zur Welt kommt, ohne dass die Eltern von der Behinderung wussten, ist ein Schadensfall, ein Defekt." Für den Verein "Marsch fürs Leben" ist dieses Urteil "menschenfeindlich". (Infos: www.marschfuersleben.at)