Medizinische Universität Wien und Hochschulseelsorge laden ein. Ökumenischer Gottesdienst am Donnerstagabend bietet Angehörigen, Studierenden und Lehrkräften Möglichkeit, der Verstorbenen zu gedenken und sich zu verabschieden.
Der ökumenische Gottesdienst für verstorbene Körperspender, zu dem die Abteilung für Anatomie der Medizinischen Universität Wien und die Hochschulseelsorge in Wien alljährlich einladen, findet heuer zum zweiten Mal im Stephansdom statt. Der Gottesdienst am kommenden Donnerstag (7. November, 18 Uhr) ist sowohl eine Danksagung an die Verstorbenen, die ihren Körper der medizinischen Forschung gespendet haben, als auch eine Gelegenheit für Angehörige, Wissenschaftler und Studierende, den Verstorbenen zu gedenken und ihnen Respekt zu erweisen. Geleitet wird der Gottesdienst gemeinsam von P. Simon De Keukelaere von der katholischen Hochschulgemeinde und der evangelischen Hochschulpfarrerin Katharina Payk.
Die Asche der verstorbenen Körperspender wird auf dem Wiener Zentralfriedhof in einem Gräberfeld bestattet. Am Donnerstagnachmittag finden dort um 14 Uhr in der Gruppe 12A (historisches Ehrengrab, bis 1975) sowie um 15 Uhr in der Gruppe 26 (aktuelles Ehrengrab, seit 1975) Kranzniederlegungen mit stillem Gedenken statt.
Im 15. Jahrhundert, zur Zeit der ersten Leichenöffnung in Wien (1404), gab es seitens der Kirche noch theologische Bedenken. Aus Sorge um die Unversehrtheit des menschlichen Körpers, die man für die Auferstehung notwendig erachtete, wurde vom Dompropst ein Obduktionsverbot ausgesprochen. Dennoch wurde von den Brüdern des Hl. Geistes, die sich hauptsächlich der Krankenpflege widmeten, die ersten Obduktionen durchgeführt, was durch ihre Unabhängigkeit vom Domkapitel möglich war. 1749 ermöglichten die Jesuiten an der Universität Wien den Beginn des anatomischen Wissenschaftsbetriebs in Wien.
Die Zahl der Menschen, die daran interessiert sind, ihren Körper post mortem der Anatomie zur Verfügung zu stellen, ist anhaltend groß, obwohl damit seit 2004 ein Kostenbeitrag verbunden ist. Der Entschluss kann zu Lebzeiten von der interessierten Person widerrufen werden, Angehörige haben allerdings kein Mitspracherecht. Für sie könne die Feier am Donnerstag ein Moment des Gedenkens und Abschiedsnehmens darstellen, so die Organisatoren.