Kardinal Schönborn trägt bischöfliche Letztverantwortung für die katholischen Ostkirchen in Österreich - Amt des Ordinarius kirchenrechtlich nicht an Amt des Erzbischofs von Wien gekoppelt.
Kardinal Christoph Schönborn bleibt nach seinem von Papst Franziskus noch anzunehmenden Rücktritt als Erzbischof von Wien trotzdem weiter Ordinarius für die Ostkirchen. Als Ordinarius ist Schönborn Letztverantwortlicher für die mit Rom verbundenen Ostkirchen, die in Österreich Strukturen haben. Die Zahl der Gläubigen dieser mehr als ein Dutzend Kirchen wird auf rund 20.000 geschätzt. Prof. Helmuth Pree, Vizekanzler im Ordinariat für die Gläubigen der katholischen Ostkirchen in Österreich, hat in einem der Nachrichtenagentur Kathpress vorliegenden Schreiben die kirchenrechtlichen Hintergründe für den Verbleib Schönborns in dieser Funktion erläutert.
Obwohl der Apostolische Stuhl das Amt des "Ordinarius für die Gläubigen der katholischen Ostkirchen in Österreich" dem jeweiligen Erzbischof von Wien zu übertragen pflegt, handle es sich um ein eigenständiges kirchliches Amt, das "ad personam" verliehen wird, so Pree. Dies sei, abgesehen von der speziellen Zuständigkeit dieses Amtes, auch rein äußerlich daran ersichtlich, dass die Verleihung dieses Amtes nicht zusammen mit der Ernennung zum Erzbischof von Wien erfolgt, sondern zeitlich deutlich davon getrennt. Folglich falle auch das Ende der Amtszeit nicht automatisch mit jener als Erzbischof von Wien zusammen.
Pree: "Kardinal Schönborn wurde in dieses Amt auf unbestimmte Zeit berufen. Auch eine gesetzliche Altersgrenze, mit deren Erreichen der Amtsverlust automatisch einträte, ist dafür nicht vorgesehen."
Demnach besteht die Amtsinhaberschaft von Schönborn bis zur Ernennung eines neuen Ordinarius weiter, es sei denn, der Apostolische Stuhl würde anderes verfügen, oder Schönborn ausdrücklich auf das Amt des Ordinarius verzichten und dieser Verzicht werde von Rom angenommen.
Ostkirchen in Österreich
In Österreich gibt es eine Vielzahl von katholischen "unierten" (d.h. mit Rom verbundenen) Ostkirchen, darunter jene im byzantinischen Ritus wie die Ukrainische Griechisch-Katholische Kirche als größte und bekannteste unter ihnen, sowie die Rumänische, Slowakische und Melkitische Griechisch-Katholische Kirche und vereinzelt Gläubige der Griechisch-katholischen Kirche in Ungarn, der Griechisch-katholischen Kirche in Serbien (Eparchie Sankt Nikolaus Ruski Krstur) sowie der griechisch-katholischen Eparchie von Mukachevo (Ukraine). Ebenso gehören zum Ostkirchenordinariat auch die Gemeinden im orientalischen Ritus - jene der Maronitischen, Armenischen, Chaldäischen, Syro-Malabarischen, Syro-Malankarischen, Äthiopischen und Eritreischen Kirche.
Gab es 1995, als Schönborn Erzbischof wurde und auch das Amt des Ordinarius übernahm, nicht einmal eine Handvoll Geistliche, so sind es inzwischen rund 80. Aus 3 Seelsorgestellen wurden in den vergangenen drei Jahrzehnten österreichweit 35. (Infos: www.katholischeostkirchen.at)