In Niederösterreich haben Menschen mit erheblicher Behinderung finanzielle Nachteile durch die Art der Berechung des Leistungsanspruches für die Mindestsicherung.
In Niederösterreich haben Menschen mit erheblicher Behinderung finanzielle Nachteile durch die Art der Berechung des Leistungsanspruches für die Mindestsicherung.
Caritas erfreut über Pläne zur Rücknahme von Mindestsicherungskürzungen für behinderte Menschen.
Positive Reaktionen von NGO-Seite gibt es zu Plänen der niederösterreichischen Landesregierung, Kürzungen für Menschen mit Behinderungen in der Mindestsicherung zurückzunehmen. Die Caritasverbände der Diözese Wien und St. Pölten sowie die Armutskonferenz begrüßten am Freitag die tags zuvor bekannt gewordenen Pläne und drängten auf eine rasche Umsetzung.
"Es ist schwer genug, mit Mindestsicherung die Kosten des täglichen Lebens decken zu können. Hat man behinderungsbedingt Mehraufwendungen zu bestreiten, gilt das erst recht", betonten der St. Pöltner Caritasdirektor Friedrich Schuhböck und der Generalsekretär der Caritas der Erzdiözese Wien, Klaus Schwertner, in einer gemeinsamen Stellungnahme.
In Niederösterreich haben derzeit vor allem Menschen mit erheblicher Behinderung finanzielle Nachteile durch die Art der Berechung des Leistungsanspruches für die Mindestsicherung. Ihre erhöhte Familienbeihilfe, die sie erhalten, um Kosten für zusätzliche Gesundheits- und Hilfeleistungen abzudecken, wird als Einkommen berücksichtigt und daher auf die Mindestsicherung angerechnet. Die Regelung widerspricht der Bund-Länder-Vereinbarung zur Bedarfsorientierten Mindestsicherung, wie etwa die Caritas immer wieder kritisierte. Künftig soll nun sichergestellt sein, dass die Familienbeihilfe bei der Leistungsbemessung auch dann nicht berücksichtigt werden darf, wenn sie volljährigen Beziehern gewährt wird.
Für die Armutskonferenz erinnerte Diakonie-Sozialexperte Martin Schenk am Freitag daran, dass derzeit nicht nur in Niederösterreich, sondern auch in Kärnten und Oberösterreich die Familienbeihilfe auf die Mindestsicherung angerechnet und so massiv gekürzt wird. Schenk forderte auch Kärnten und Oberösterreich auf, die Kürzungen für Menschen mit Behinderungen zurückzunehmen.
"Die Kürzung der Mindestsicherungsleistung trifft ausschließlich Personen, bei denen es sich jetzt schon hinten und vorne nicht ausgeht: Menschen mit schweren Beeinträchtigungen, die deshalb kein Erwerbseinkommen erzielen können. Personen die chronisch krank sind und deren Gesundheitszustand sich in der Regel nicht verbessert, sondern maximal stabil gehalten werden kann. Menschen, deren Situation - ohne die entsprechende Unterstützung in gesundheitlichen Belangen - sich rasch weiter verschlechtert", so Schenk.
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