"Menschen sollen an der Hand eines anderen Menschen sterben und nicht durch die Hand eines anderen Menschen" (Zitat von Kardinal Franz König).
"Menschen sollen an der Hand eines anderen Menschen sterben und nicht durch die Hand eines anderen Menschen" (Zitat von Kardinal Franz König).
KA Präsidentin Schaffelhofer: "Aktive Sterbehilfe für Kinder kündigt Menschlichkeit auf". Neue Regelung in Belgien "ungeheurer Vertrauensbruch zwischen Eltern und Kindern". Kritik auch von Jungschar, Katholischer Jugend und "Aktion Leben".
Als "massiven Angriff auf die Menschlichkeit" und "ungeheuren Vertrauensbruch zwischen Eltern und Kindern" hat die Katholische Aktion Österreich (KAÖ) die Zulassung aktiver Sterbehilfe an Minderjährigen und Kindern in Belgien verurteilt. "Auf den Beschluss des belgischen Parlaments kann man nur mit Entsetzen reagieren", erklärte Präsidentin Gerda Schaffelhofer am Freitag. Sie erinnerte an das Wort von Kardinal Franz König (1905-2004), "Menschen sollen an der Hand eines anderen Menschen sterben und nicht durch die Hand eines anderen Menschen".
Zusammen mit den Spitzen von Katholischer Jungschar und Katholischer Jugend sprach sich Schaffelhofer erneut für die Absicherung des Verbots aktiver Sterbehilfe in Österreich aus. Eine entsprechende Verfassungsbestimmung wäre "ein klares Signal an ganz Europa".
Wenn Kinder Unterstützung und Hilfe brauchen, greifen sie meist nach der Hand eines vertrauten Erwachsenen, so die KAÖ-Präsidentin: "Wenn das belgische Parlament nun zulässt, dass eine solche Hand auch töten kann, dann ist das in meinen Augen ein ungeheurer Vertrauensbruch zwischen Eltern und Kindern, dessen Folgen gar nicht abschätzbar sind." Denn sterbenskranke Kinder bzw. Minderjährige könnten sich noch viel weniger als Erwachsene dem Gefühl widersetzen, sie würden mit ihrer Krankheit und ihrem hohen Bedarf an Zuwendung und Pflege den Angehörigen "zur Last fallen".
Belgien wird nach dem Parlamentsbeschluss am Donnerstag, 13. Februar 2014, wohl das weltweit erste Land, das für aktive Sterbehilfe keine Altersgrenze mehr vorgibt. Minderjährige können dann - theoretisch ab der Geburt - von Ärzten getötet werden, wenn sie "unheilbar krank" sind, "unerträglich leiden" und wenn die Eltern des Kindes der Sterbehilfe zustimmen. Heftig umstritten bleibt auch nach der Abstimmung ein weiteres Kriterium, das als Voraussetzung für die Anwendung aktiver Sterbehilfe gilt: die "Urteilsfähigkeit" des Kindes. Laut dem Gesetz muss ein Psychologe bezeugen, dass der betroffene Minderjährige "Urteilsfähigkeit" besitzt und in der Lage ist, die Entscheidung zum Sterben zu fassen.
Eine solche Regelung sei "an Zynismus nicht zu überbieten", stellte KAÖ-Präsidentin Schaffelhofer fest. "Nun soll ein unheilbar krankes Kind selbst entscheiden, ob es weiterleben will oder nicht. Hat einer der Befürworter dieses Wahnsinns darüber nachgedacht, in welche seelischen Komplikationen und Abgründe allein eine solche Frage ein Kind stürzt", erklärte Schaffelhofer. Das im Gesetz festgelegte Kriterium zur Feststellung der kindlichen Urteilsfähigkeit sei zudem ebenso schwammig wie das Kriterium des "unerträglichen Leidens".
"Der seelische Schmerz, das eigene Kind dem Tod geweiht zu sehen, bringt Eltern an die Grenzen des Erträglichen. Aber die Antwort, die die Gesellschaft darauf gibt, kann nicht die aktive Tötung des Kindes sein, sondern nur Begleitung und Beistand", unterstrich Schaffelhofer.
Die KAÖ-Präsidentin warnte, dass mittelfristig auch der Druck auf betroffene Eltern steigen werde, ihren Kindern zu aktiver Sterbehilfe zu raten - so wie es heute etwa bereits den Druck auf Schwangere gebe, keine behinderten Kinder zur Welt zu bringen.
Belgien verabschiede sich mit dem geplanten Gesetz "von den gemeinsamen humanitären Werten in Europa". Das belgische Beispiel lehre, wohin es führt, wenn das menschliche Leben einmal zur Disposition gestellt sei.
Ähnlich äußerte sich der Bundesgeschäftsführer der Katholischen Jungschar Österreichs, Alexander Kurucz. "Das Wohl der Kinder muss oberstes Gebot unserer Gesellschaft sein! Kinder sind in vielen Fällen stärker und könne Leiden besser ertragen als wir Erwachsenen - vor allem, wenn sie durch Mensch in ihrer Umgebung unterstützt werden", so Kurucz. "Bei uns steht das Wohl der Kinder in der Mitte - wir wollen, dass Kindern in schwerer Krankheit jede menschliche und medizinische Unterstützung gegeben wird, auch wenn es von uns Erwachsenen viel abverlangt."
Mit der belgischen Regelung "wird der Schutzbedürftigkeit von Kindern und Jugendlichen in keiner Weise Rechnung getragen und Eltern werden zu einer Entscheidung über den Lebenswert ihres Kindes gezwungen", warnte auch der Vorsitzende der Katholischen Jugend Österreichs, Matthias Kreuzriegler. Österreichs größte Jugendorganisation lehne das Gesetz "mit Entschiedenheit ab". Die belgische Regelung dürfe "keinen Signalcharakter für Europa haben".
"Es ist eine traurige Entwicklung, wenn ein Land meint, Kinder töten zu müssen anstatt ihnen Leben bis zuletzt zu ermöglichen": Mit diesen bitteren Worten kommentierte Martina Kronthaler, Generalsekretärin der "Aktion Leben Österreich", das Votum des belgischen Parlaments. Damit werde erneut "eine Grenze überschritten, die andere Grenzüberschreitungen rechtfertigen wird".
Die "Aktion Leben" bekräftigte angesichts der umstrittenen Abstimmung in Belgien seine Forderung, ein Euthanasieverbot in der österreichischen Verfassung zu verankern und damit den Schutz der Menschenwürde noch besser abzusichern. Es müsse deutlich signalisiert werden, dass jeder Mensch das Recht auf Leben hat - unabhängig von Gesundheit oder Krankheit, betonte Kronthaler. "Vor allem hätte dadurch die solidarische Finanzierung von Hospiz- und Palliativbetreuung eine grundrechtliche Basis."
Die Entscheidungen für aktive Sterbehilfe seien umso mehr zu hinterfragen, als oft auch ökonomische Überlegungen eine Rolle spielten: "Wenn Menschen mit unheilbaren Krankheiten getötet werden dürfen, gibt es weniger Grund, in Palliativ- und Hospizbetreuung zu investieren." Hier bestehe in Österreich dringender Handlungsbedarf, unterstrich Kronthaler: "Wir brauchen Überlegungen, wie Patienten, Angehörige und Pflegende bestmöglich betreut und entlastet werden können - und zwar dringend auch in Österreich, wo es gerade in diesem Bereich zunehmend an Personal und Ressourcen mangelt". Geschehe hier zu wenig, "so ist es nur ein kleiner Schritt bis zum Ruf nach aktiver Sterbehilfe", warnte die Generalsekretärin.
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