"Ungeheuerlich ist das Gesetz, das vor einigen Tagen vom belgischen Parlament verabschiedet wurde. Es erlaubt, dass nicht nur Erwachsene sich auf Verlangen vom Arzt töten lassen können, sondern sogar Kinder", kritisiert Kardinal Schönborn.
"Ungeheuerlich ist das Gesetz, das vor einigen Tagen vom belgischen Parlament verabschiedet wurde. Es erlaubt, dass nicht nur Erwachsene sich auf Verlangen vom Arzt töten lassen können, sondern sogar Kinder", kritisiert Kardinal Schönborn.
"Antworten" von Kardinal Christoph Schönborn, in der Zeitung Heute, am Freitag, 21. Februar 2014.
Nie werde ich den zwölfjährigen Buben im St. Anna Kinderspital vergessen, der schon sechs Jahre gegen den Krebs gekämpft hatte und nun im Endstadium seiner Krankheit war. Unter Tränen sagte er zu mir: "Ich will leben!" Liebevoll von seiner Mutter, der Seelsorgerin und den Krankenschwestern begleitet ist er bald danach gestorben. Sterben wollte er nicht. Er wollte leben.
Ungeheuerlich ist das Gesetz, das vor einigen Tagen vom belgischen Parlament verabschiedet wurde. Es erlaubt, dass nicht nur Erwachsene sich auf Verlangen vom Arzt töten lassen können, sondern sogar Kinder. Viele Ärzte haben sich entschieden gegen dieses Gesetz ausgesprochen. Der Arzt habe nicht den Auftrag zu töten, sondern zu heilen und den Unheilbaren die Schmerzen zu lindern, damit sie im Sterben gut begleitet sind.
Monika Führer, Kinderärztin in München, die mit ihrem Team schon mehr als 400 Kinder im Sterben begleitet hat, sagt: "Ich habe noch nie erlebt, dass ein Jugendlicher nach aktiver Sterbehilfe gefragt hat." Die heutige Palliativmedizin macht es möglich, die körperlichen Schmerzen weitestgehend zu mindern. Der seelische Schmerz über ein krankes, sterbendes Kind kann nicht durch eine Todesspritze des Arztes genommen werden, sondern nur durch liebevolle Begleitung. Wir alle können dazu beitragen, indem wir Eltern, Kindern und Geschwistern in dieser Situation nahe sind. Eine wirklich menschliche Gesellschaft geht anders um mit Krankheit, Leid und Tod, als es das belgische Gesetz vorsieht.
Mehr über Kardinal Schönborn.
Weitere Meldungen:
Aktive Sterbehilfe für Kinder kündigt Menschlichkeit auf
Protest-Petition an den belgischen König - bis Montag 24.2. noch unterschreibbar.
"Es ist nicht fortschrittlich, sich einzubilden, die Probleme zu lösen, indem man ein menschliches Leben vernichtet."
Papst Franziskus in Evangelii Gaudium 214