Bischof Klaus Küng zeigte sich "erschüttert", wie schnell noch vor kurzem als tabu geltende bioethische "heiße Eisen" nun Gesetz werden sollen. Für ihn stellt sich die Frage nach dem dahinter stehenden Menschenbild.
Bischof Klaus Küng zeigte sich "erschüttert", wie schnell noch vor kurzem als tabu geltende bioethische "heiße Eisen" nun Gesetz werden sollen. Für ihn stellt sich die Frage nach dem dahinter stehenden Menschenbild.
Würde die Gesetzesvorlage der Regierung zu einem neuen Fortpflanzungsmedizingesetz im Parlament beschlossen werden, wäre dies ein "Dammbruch", so Bischof Klaus Küng.
Familienbischof Klaus Küng erkennt in der Gesetzesvorlage einen "Dammbruch". Darauf wies der in der Österreichischen Bischofskonferenz für Ehe und Familie zuständige St. Pöltner Diözesanbischof Klaus Küng am Freitag 14. November 2014 in einer ersten Reaktion auf die tags zuvor von Justizminister Wolfgang Brandstetter und Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser präsentierte Novelle. Der Bischof zeigte sich "erschüttert", wie schnell noch vor kurzem als tabu geltende bioethische "heiße Eisen" nun Gesetz werden sollen. Für ihn stelle sich die Frage nach dem dahinter stehenden Menschenbild, hieß es in der Aussendung Bischof Küngs.
Durch die Zulassung einer Samenspende für die In-vitro-Fertilisation (IVF), die Eizellspende und die Präimplantationsdiagnostik (PID) würden "im Namen einer Fortschrittlichkeitsgläubigkeit" eine ganze Reihe von Problemen und Leiden, vor allem für die als Spenderinnen oft unter Druck stehenden Frauen, geschaffen, warnte der Familienbischof, der auch ausgebildeter Mediziner ist. Und Kinder, deren Recht es sei, "Vater und Mutter zu kennen und mit ihnen aufzuwachsen", würden mehr und mehr zu einem Produkt der Fortpflanzungsindustrie.
Nach ihren massiven inhaltlichen Einwänden an der Regierungsvorlage für ein neues Fortpflanzungsmedizingesetz vom Donnerstag hat die "Aktion Leben" jetzt auch formale Kritik geäußert: Die vorgesehene Begutachtungsfrist von nur zwei Wochen sei "eine Farce", es stelle sich die Frage, ob eine fundierte Diskussion überhaupt gewünscht sei, so Generalsekretärin Martina Kronthaler in einer Aussendung am Freitag.
Sie findet das Vorgehen der Politik "beschämend": Wenn gesellschaftspolitisch so wichtige Gesetze beschlossen werden sollen, "erwarten wir, dass Einwände von Seiten der Zivilgesellschaft angehört und ernst genommen werden", betonte die "Aktion Leben"-Vertreterin. Stattdessen müsse man den Eindruck bekommen, "hier soll ein Gesetz an allen kritischen Kräften vorbei beschlossen werden".
Inhaltlich bekräftigte Kronthaler die Einschätzung, dass die Risiken der Fortpflanzungsmedizin erheblich seien und zugleich "meist unter den Tisch gekehrt" würden. Es sei "erschütternd", wie unkritisch die Verantwortlichen die angewendeten Techniken betrachteten. Die Fortpflanzungsmedizin ist laut der "Aktion Leben" auch ein "Geschäft mit der Hoffnung", sie dürfe aber nicht auf Kosten der Gesundheit von Frauen und Kindern gehen. Die "Aktion Leben" verwies auf zwei von ihr herausgegebene Broschüren zum Thema: "Die Eizellspende - ein fragwürdiger Weg zum Kind" und "Alles unter Kontrolle? - Untersuchungen am künstlich gezeugten Embryo (PID)". Beide sind für eine Spende von 2,50 Euro via Website www.aktionleben.at oder Tel. 01/512 52 21 erhältlich.
Beim geplanten Fortpflanzungsmedizingesetz kommt das Kindeswohl zu kurz. Diese Kritik äußerte Alfred Trendl, Präsident des Katholischen Familienverbandes Österreichs (KFÖ), am Freitag im Ö1-"Mittagsjournal". Ein durch Samenspende gezeugtes Kind müsse ohne seinen leiblichen Vater aufwachsen, es könne ihn im besten Fall erst mit 14 Jahren kennenlernen. Zur Menschenwürde gehöre nicht nur, seine Eltern zu kennen, sondern sie auch lieben zu dürfen; "das wird diesen Kindern genommen" - und zwar von vornherein, wies Trendl auf den Unterschied etwa zu Scheidungswaisen hin.
Ablehnend steht der KFÖ-Präsident auch dem Umstand gegenüber, dass die gesetzlich vorgesehene Beratung über die Risiken einer Eizellspende jener Arzt durchführen soll, der auch den Eingriff vornimmt. Um geschäftliche Interessen auszuschließen, müsse dies eine unabhängige Stelle leisten.