Für Theo Quendler ist die Kürze der Begutachtungsfrist zum Fortpflanzungsmedizingesetz im Hinblick auf die "hochsensible Materie" unvertretbar. Eine parlamentarische Enquete sei dringend notwendig.
Für Theo Quendler ist die Kürze der Begutachtungsfrist zum Fortpflanzungsmedizingesetz im Hinblick auf die "hochsensible Materie" unvertretbar. Eine parlamentarische Enquete sei dringend notwendig.
Stellungnahme des Präsidenten des Katholischen Laienrats, Theo Quendler, zur Novelle des Fortpflanzungsmedizingesetzes.
"Es gibt kein Recht auf ein Kind, aber es gibt Rechte der Kinder": Das betonte der Präsident des Katholischen Laienrates Österreichs (KLRÖ), Theodor Quendler, am Montag, 1. Dezember 2014 in einer Stellungnahme zum Entwurf der Novelle zum Fortpflanzungsmedizingesetz. Der Entwurf erlaube fast alles, "um zwei Erwachsenen den Kinderwunsch durch medizinisch unterstützte Fortpflanzung zu erfüllen", missachte dabei aber die Rechte der Kinder, "im Besonderen das Recht auf biologische, psychische, medizinische, ökonomische und soziale Lebenschancen".
Zugleich würden im Entwurf die Gefahren der medizinisch unterstützten Fortpflanzung vernachlässigt, bedauerte der Laienrats-Präsident. Der Gesetzgeber habe nicht die Verpflichtung, möglichst viele Möglichkeiten für medizinisch unterstützte Fortpflanzung vorzusehen und zuzulassen, sondern festzulegen, "welche medizinisch möglichen Maßnahmen die Rechte der Kinder und die Ordnung der Gesellschaft nicht negativ beeinträchtigen". Bei jeder Güterabwägung seien Rechte höher zu bewerten als bloße Wünsche.
"Kein Mensch hat ein 'Recht' auf einen anderen Menschen", so Quendler, das gelte auch im Hinblick auf Kinder. Primäres und exklusives Ziel jeder Genese eines Menschen müsse dessen Existenz als ultimativer und exklusiver Selbstzweck sein. Jeder Mensch habe von Anfang an eine existenzielle personale Beziehung zu seinem Vater und seiner Mutter als Grundbedingung seiner gesamtmenschlichen, ethischen und sozialen Reife. Bei homosexuellen Lebensformen seien die Voraussetzungen dafür eher ungünstig. Neueste medizinische Forschungen würden zudem bestätigen, dass "epigenetische gegenseitige Einflüsse" zwischen Mutter und Kind schon während der Wanderung des Embryos durch den Eileiter und in der folgenden pränatalen Phase wirken.
Die erhöhten Risiken für das Kind bei medizinisch unterstützter Fortpflanzung (z.B. Frühgeburt mit ihren medizinischen Gefahren, gespaltene Elternschaft durch die Differenz genetischer und sozialer Eltern, psychische Belastung durch Unsicherheit über die genetische Herkunft, Gefahr der Mehrlingsschwangerschaften u.ä.) dürfe man nicht einfach in Kauf nehmen, um bloße Wünsche von Erwachsenen zu erfüllen, unterstrich der Laienrats-Präsident. Insbesondere erscheine auch das Recht des Kindes, seine genetischen Eltern zu kennen (auf Wunsch auch vor dem 14. Lebensjahr) nicht ausreichend durch eine Auskunftspflicht gesichert bzw. exekutierbar.
Die Wirksamkeit der im Entwurf vorgesehenen Maßnahmen für die Beratung und gegen den Missbrauch, vor allem gegen die Kommerzialisierung, sei anzuzweifeln, da diese Maßnahmen im Detail nicht abgesichert sind, so Quendler weiter. Aus all diesen Gründen sei die Kürze der Begutachtungsfrist bei derart komplexen und ethisch und medizinisch grundlegenden und "immer noch sehr umstrittenen Fragen" unvertretbar. Auch wenn es die Diskussion schon länger gibt, müsse sie jetzt bei konkreten Vorschlägen gesamtgesellschaftlich geführt werden. Wörtlich stellte Quendler fest: "Zumindest muss eine parlamentarische Enquete durchgeführt werden, wie bei vergleichbaren Materien üblich".
Der Katholische Laienrat erwarte daher, dass die Diskussion dieser hochsensiblen Materie, bei der es zunächst um gesundheitliche Belastungen der Frauen und das Wohl von Kindern, in weiterer Folge aber auch um das Schicksal von Menschen über Generationen geht, nicht unter dem vorgegebenen Zeitdruck quasi in einem Ruck-Zuck-Verfahren im Parlament durchgepeitscht wird.
Katholischer Laienrat Österreichs:
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Kinderrechte statt Kinder um jeden Preis – Nein zum Entwurf des FMedG
Petition an die betreffenden Bundesminister: "Der Entwurf des Fortpflanzungsmedizingesetz muss zurückgenommen und nach umfassender öffentlicher Diskussion grundlegend überarbeitet werden." |
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