Aus Sicht der Bischöfe biete die Regierungsvorlage "keine substanziellen Verbesserungen".
Aus Sicht der Bischöfe biete die Regierungsvorlage "keine substanziellen Verbesserungen".
Generalsekretär der Bischofskonferenz sieht in Regierungsvorlage "keine substanziellen Verbesserungen". Vorgangsweise "gefährdet Vertrauen in die Demokratie".
Harsche Kritik an der Vorlage der Bundesregierung zum Fortpflanzungsmedizingesetz kommt von der Österreichischen Bischofskonferenz.
Die am Mittwoch, 10. Dezember 2014, im Ministerrat beschlossene Regierungsvorlage "grenzt an Ignoranz", sagte Generalsekretär Peter Schipka und bezog seine Kritik auf Inhalt und Vorgangsweise bei der geplanten Gesetzesnovelle. Aus Sicht der Bischöfe biete die Regierungsvorlage "keine substanziellen Verbesserungen". Vielmehr beharre die Regierung auf die Einführung der Präimplantationsdiagnose (PID) und der Eizellspende. Beides gehe weit über das hinaus, wozu der Gesetzgeber durch den Verfassungsgerichtshof gehalten sei und stelle einen "ethischen Dammbruch mit unabsehbaren Folgen für die Betroffenen und die ganze Gesellschaft" dar, so Schipka.
Erneut kritisierte der Generalsekretär der Bischofskonferenz das Tempo bei der Umsetzung der Gesetzesnovelle. Obwohl die Begutachtungsfrist von üblicherweise sechs auf zwei Wochen eingeschränkt worden sei, habe es trotzdem weit mehr als 100 Stellungnahmen dazu gegeben. Dies zeige, wie wichtig das Thema sei.
"Gleichzeitig fragt man sich, ob die Regierung die vielen ernstzunehmenden Argumente überhaupt beachtet hat, wenn innerhalb nur einer Woche daraus eine Regierungsvorlage gemacht wird", so Schipka.
Die Stellungnahmen von Behinderten-, Kinder- und Jugendorganisationen zeigten, dass die kirchlichen Bedenken "eine breite Basis in der Gesellschaft haben". "Die gesamte Vorgangsweise bei der Gesetzwerdung gefährdet das Vertrauen in die Demokratie und widerspricht der bisherigen politischen Kultur", resümierte Schipka und verwies auf Kritikpunkte, die auch der Verfassungsdienst im Blick auf das Prozedere geäußert hatte.
Mit dem Beschluss der Regierungsvorlage geht der Entwurf zum Fortpflanzungsmedizingesetz an das Parlament, wo er am 17. Dezember im Gesundheitsausschuss behandelt wird. Die Beschlussfassung im Nationalrat ist für Jänner vorgesehen, dann könnte das Gesetz ab Februar in Kraft treten. Diesen Zeitplan skizzierten Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) und Vizekanzler Reinhold Mitterlehner (ÖVP) am Mittwoch nach dem Ministerrat.
Die Regierungsvorlage sieht eine sehr weitgehende Liberalisierung vor und ermöglicht lesbischen Paaren die Samenspende, erlaubt die Eizellenspende und die Samenspende Dritter bei der In-vitro-Fertilisation (IVF) und mit Beschränkungen die Präimplantationsdiagnostik (PID).
Die Österreichische Bischofskonferenz hatte dazu - neben zahlreichen anderen katholischen Organisationen - im Rahmen der Gesetzesbegutachtung deutliche Kritik geübt und die Rücknahme des Entwurfes sowie eine breite gesellschaftliche Diskussion über die geplanten Änderungen gefordert. Aus Sicht der Bischöfe ist die geplante Liberalisierung durch das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes "nicht notwendig". Eine Sanierung des Gesetzes sei entweder durch ein grundsätzliches Verbot der Fremdsamenspende oder durch die bloße Zulassung der Fremdsamenspende in vivo für Frauen in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft möglich, schlugen die Bischöfe vor.
Ein Hauptkritikpunkt der Bischöfe ist die PID, die sie als "fortschreitende Fehlentwicklung, an deren Spitze die Selektion von Kindern steht", grundsätzlich ablehnen. Ihre Einführung würde die Tötung menschlichen Lebens legalisieren und zu einer neuen Dimension der Diskrimination von Menschen aufgrund genetischer Veranlagung führen, hieß es in der am 1. Dezember abgegebenen Stellungnahme. PID diene immer nur einem Aussortieren, nie aber einer Heilung, riefen die Bischöfe in Erinnerung.
Hinsichtlich der Eizellspende verwiesen die Bischöfe auf bekannte Gesundheitsrisiken für Spenderin und Empfängerin, auf das Schüren "unrealistischer Hoffnungen", die fehlenden Langzeitstudien hinsichtlich der Risiken sowie der herbeigeführten Spaltung von sozialen und genetischen Eltern und deren Folgewirkungen für die Identität der betroffenen Kinder. Leidtragende des beabsichtigten Gesetzes seien daher vor allem die Kinder, die zunehmend "zu einem Produkt der Fortpflanzungsindustrie und Mittel zum Zweck" würden. Es gebe kein Recht auf ein Kind, sondern vielmehr ein auch in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschriebenes Recht des Kindes auf Vater und Mutter; der gesellschaftliche Nachdenkprozess müsse statt dem "Freiheitsrausch als oberste Handlungsmaxime" das Kindeswohl ins Zentrum rücken.
Zustimmung äußerten die Bischöfe lediglich für das im Entwurf vorgesehene Festhalten am Verbot der künstlichen Befruchtung für alleinstehende Personen: Angesichts der bekannten Mühen und Anstrengungen alleinstehender Frauen, die Unterstützung ihres Partners in Familie und Erziehung auszugleichen, scheine eine gezielte Herbeiführung dieser Situation "unverantwortlich".
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Kinderrechte statt Kinder um jeden Preis – Nein zum Entwurf des FMedG
Petition an die betreffenden Bundesminister: "Der Entwurf des Fortpflanzungsmedizingesetz muss zurückgenommen und nach umfassender öffentlicher Diskussion grundlegend überarbeitet werden." |
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