Mit der Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID) erlaube die geplante Novelle "die Herstellung eines embryonalen Menschen nur zum Zweck der Selektion". Der vorliegende Gesetzesentwurf sei durchaus eine Richtungsentscheidung, gehe es bei der PID doch "durchaus um die Frage, welches Leben lebenswert ist und welches nicht", stellte der Innsbrucker Bischof fest.