"Es gibt keine sachliche Rechtfertigung dafür, Einkommen aus einer Arbeitsleistung mit Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern zu belasten, während Einkommen aus Vermögenswerten nur einen marginalen Beitrag zum Gemeinwohl leisten. Diese Gerechtigkeitslücke muss geschlossen werden", so Wachter.