Dem Gewissen ist immer zu folgen und das setzt eine gute inhaltliche Auseinandersetzung zur Bildung des Gewissens voraus." An diesen ethischen Grundsatz erinnerte der Generalsekretär der Bischofskonferenz, Peter Schipka, einen Tag nach der Beschlussfassung des Fortpflanzungsmedizingesetzes.