Die derzeit offenkundige Diskriminierung behinderten Lebens per Gesetz soll "nicht nur überdacht, sondern in seiner jetzigen Form gestrichen" werden.
Die derzeit offenkundige Diskriminierung behinderten Lebens per Gesetz soll "nicht nur überdacht, sondern in seiner jetzigen Form gestrichen" werden.
Familienbischof zur Debatte über Spätabtreibungen: Bei Pränataldiagnostik auch psychosoziale Beratung der Schwangeren sowie Mindestfrist vor Durchführung einer Abtreibung vorsehen
Die Abschaffung der eugenischen Indikation als Voraussetzung für einen straffreien Schwangerschaftsabbruch ist für den St. Pöltner Bischof Klaus Küng "längst überfällig". Als Grund nannte der in der Österreichischen Bischofskonferenz für Familienfragen zuständige Küng, dass die bestehende Regelung "schon vom Konzept her eine Diskriminierung darstellt". Zudem würden Spätabtreibungen bereits lebensfähiger Kinder "von Ärzten und Schwestern als besonders belastend erlebt".
In Österreich erlaubt das Strafgesetzbuch den Schwangerschaftsabbruch, wenn "ernste Gefahr besteht, dass das Kind geistig oder körperlich schwer geschädigt sein werde". In solchen Fällen wird von "eugenischer Indikation" gesprochen. Eine Gesetzesänderung wäre hier "zumindest ein Zeichen, das in die richtige Richtung weist", hielt Küng fest. Er ist auch ausgebildeter Arzt.
Wünschenswert wäre aus der Sicht des Bischofs aber, nach dem Vorbild Deutschlands nicht nur die eugenische Indikation abzuschaffen, sondern im Zuge der pränatalen Diagnostik zugleich eine psychosoziale Beratung betroffener Frauen sowie die Einhaltung einer verpflichtenden Mindestfrist vor der Durchführung einer Abtreibung einzufordern. "Außerdem sollte einmal mehr die Freiheit sowohl der Ärzte und des medizinischen Personals als auch betroffener Frauen betont werden, aus Gewissensgründen die Durchführung bestimmter Eingriffe ablehnen zu können."
Auch Stephanie Merckens vom Institut für Ehe und Familie der Bischofskonferenz zeigte sich am Mittwoch erfreut darüber, dass "Bewegung" in die Debatte um die eugenische Indikation komme. Der Vorstoß von Behindertenanwalt Erwin Buchinger, der die geltende gesetzliche Regelung jüngst im Parlament kritisierte, sei "voll zu unterstützen", parteiübergreifende Signale in diese Richtung seien "sehr erfreulich". Merckens - die Juristin ist auch Mitglied der Bioethikkommission - betonte zur derzeit offenkundigen Diskriminierung behinderten Lebens per Gesetz, dieses solle "nicht nur überdacht, sondern in seiner jetzigen Form gestrichen" werden.
Grundsätzlich müsse eine Diskussion über eine derart heikle und ethisch relevante Materie guten Argumenten zugänglich sein, betonte Merckens und erteilte jeder "Gesprächsverweigerung" eine Absage. Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser hatte es zuletzt abgelehnt, über ein Ende der Spätabtreibung von behinderten Kindern zu reden.
Dies hatten am Dienstag bereits die Katholische Aktion Österreich und die "Aktion Leben" kritisiert und gefordert, die unterschiedliche Beurteilung behinderten und nichtbehinderten Lebens bei der Straffreiheit von Schwangerschaftsabbrüchen zu beenden.
Eugenische Indikation - Schwangerschaftsabbruch mit embryopathischer Indikation
Streichung der bisherigen Regelung zur eugenischen Indikation (164/PET)
Österreichische Bischofskonferenz
Österreichischer Behindertenanwalt (und frühere SPÖ-Sozialminister) Erwin Buchinger
Katholische Aktion Österreich (KAÖ)