Verbands-Präsident Alfred Trendl sprach sich dafür aus, den Fokus in dieser Frage "nicht ausschließlich auf Frauen, sondern auch auf die betroffenen Kinder" zu richten: "Wo bleiben die im Verfassungsrang stehenden Kinderrechte?"
Verbands-Präsident Alfred Trendl sprach sich dafür aus, den Fokus in dieser Frage "nicht ausschließlich auf Frauen, sondern auch auf die betroffenen Kinder" zu richten: "Wo bleiben die im Verfassungsrang stehenden Kinderrechte?"
Ein Ende der Diskriminierung aufgrund einer Behinderung muss allen ein Anliegen sein
Der Katholische Familienverband (KFÖ) unterstützt die von Behindertenorganisationen, dem St. Pöltner Bischof Klaus Küng und der Katholischen Aktion erhobene Forderung nach einer Fristverkürzung für Abtreibungen bei Verdacht auf Behinderung. Verbands-Präsident Alfred Trendl sprach sich in einer Aussendung am Mittwoch dafür aus, den Fokus in dieser Frage "nicht ausschließlich auf Frauen, sondern auch auf die betroffenen Kinder" zu richten: "Wo bleiben die im Verfassungsrang stehenden Kinderrechte?"
Es sei "unmenschlich", dass beim bloßen Verdacht auf eine schwere Behinderung eine Abtreibung bis zur Geburt möglich ist, so Trendl. Dies stelle eine klare Diskriminierung von Kindern mit Behinderung dar, wie auch die UNO-Behindertenrechtskonvention von 2013 dargelegt habe.
Für Trendl ist der derzeit stattfindende Dialog, der von Behindertenanwalt Erwin Buchinger angestoßen und von mehreren Parlamentsparteien aufgegriffen wurde, "überfällig und dringend notwendig". Dass sich Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser dieser Forderung verweigere, kann Trendl "nicht nachvollziehen", denn "gerade einer Sozialdemokratin müssten Werte wie Solidarität mit den Kindern und einem Ende dieser Diskriminierung aufgrund einer Behinderung ein Anliegen sein".
Wie der Familienverbandspräsident hinwies, hätten sich die medizinischen Voraussetzungen seit Einführung der Fristenregelung vor 40 Jahren geändert, die Diagnosemöglichkeiten seien besser geworden. "Im Zuge dieser Veränderungen sollte diese Regelung überdacht werden", so Trendl. Er forderte eine "sachliche und ideologiefreie Debatte" zu diesem Thema. Ministerin Oberhauser übersehe, dass gerade durch das bestehende Gesetz Druck auf Frauen ausgeübt werde, "nämlich ein Kind, das möglicherweise behindert ist, abzutreiben".