Behinderung sei immer eine Herausforderung, rechtfertige aber nie ein Todesurteil, so Kardinal Schönborn.
Behinderung sei immer eine Herausforderung, rechtfertige aber nie ein Todesurteil, so Kardinal Schönborn.
Kardinal in Stellungnahme: Behinderung ist immer eine Herausforderung, rechtfertigt aber nie ein Todesurteil.
In die aktuelle parteiübergreifende Diskussion zur Spätabtreibung behinderter Kinder hat sich nun auch Kardinal Christoph Schönborn eingeschaltet.
"In einem Land, dem die Schwächsten am Herzen liegen und das die Würde von Menschen mit Behinderung hochhalten möchte, ist die derzeitige Rechtslage widersinnig und eine schwere Wunde", so Kardinal Schönborn in einer Stellungnahme am Donnerstag, 12. Februar 2014.
Behinderung sei immer eine Herausforderung, rechtfertige aber nie ein Todesurteil. Schönborn: "Wir wissen heute, dass die allermeisten Menschen mit Behinderungen ihr Leben dennoch als lebenswert empfinden." Für die Eltern sei die Behinderung ihres Kinder aber oft eine schwere Herausforderung. Eine menschenfreundliche Gesellschaft müsse deshalb dafür sorgen, "dass die Eltern hier unterstützt und nicht alleingelassen werden".
Genau das bewirke aber die jetzige Rechtslage, wonach Kinder mit schwerer Behinderung bis zum Eintritt der natürlichen Geburt getötet werden dürfen, kritisiert Schönborn: "Das Gesetz täuscht einen leichten, sozialverträglichen Ausweg vor und erlaubt es so der Umwelt, sich aus der Verantwortung zu stehlen." Daher, so Kardinal Schönborn, sei er "sehr dankbar, dass sich nun Menschen unterschiedlichster Parteien und Weltanschauungen dafür aussprechen, dieses Thema neu zu diskutieren".
Derzeit ist die Rechtslage laut § 97 des Strafgesetzbuches so, dass dann, wenn in einer Schwangerschaft "eine ernste Gefahr besteht, dass das Kind geistig oder körperlich schwer geschädigt" ist, das Kind während der gesamten Schwangerschaft, also bis zum Eintritt der natürlichen Geburt straffrei getötet werden darf (diese Bestimmung wird als "eugenische Indikation" bezeichnet). In den vergangenen Tagen haben sich mehrere Politiker dazu zu Wort gemeldet, wie die "Presse" am Mittwoch, 11. Februar 2015, berichtete.
So hat die Chefin der Grünen, Eva Glawischnig sich dafür ausgesprochen, eine Verkürzung der straffreien Frist zu diskutieren. Grünen-Gesundheitssprecherin Eva Mückstein sagte dazu, es müsste einen "breiten Diskussionsprozess" geben, allein weil die UN-Behindertenrechtskonvention sage, dass die eugenische Indikation, wie in Österreich formuliert, Behinderte diskriminiere.
Dezidiert für eine solche Fristverkürzung hat sich FPÖ-Gesundheitssprecherin Dagmar Belakowitsch-Jenewein ausgesprochen.
Die Gesundheitssprecher von ÖVP und Team Stronach, Erwin Rasinger und Marcus Franz haben sich beide überhaupt für eine Streichung der eugenischen Indikation ausgesprochen, also dafür, dass die Abtreibung von Kindern mit Behinderung im Strafrecht nicht extra geregelt wird. Auch hier würde dann die allgemeine Frist für eine straffreie Abtreibung von drei Monaten nach Beginn der Schwangerschaft gelten.
Eine Streichung der Ausnahmebestimmung für Behinderte kann sich auch der Gesundheitssprecher der NEOs, Gerald Loacker, vorstellen.
Bischof Küng: "Abschaffung der eugenischen Indikation längst überfällig"
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