Lockerung baurechtlicher Vorgaben für Flüchtlingsquartiere in Ausnahmefällen sinnvoll
Angesichts der Rekordzahl bei den in Erstaufnahmezentren des Bundes untergebrachten minderjährigen Flüchtlingen spricht sich das Don Bosco Flüchtlingswerk für eine Lockerung baurechtlicher Vorgaben für Flüchtlingsquartiere in Ausnahmefällen aus. 3.000 Flüchtlinge unter 18 Jahren warten aktuell auf eine Weitervermittlung in sozialpädagogische Betreuungseinrichtung. Der Umzug in altersgerechte Quartiere gehe aber nur schleppend voran, "es fehlen hunderte Betreuungsplätze", betonte Flüchtlingswerk-Geschäftsführerin Eva Kern am Mittwoch, 7. Oktober 2015, in einer Aussendung und richtete die Bitte an die Bundesregierung, etwa die Barrierefreiheit in Ausnahmefällen zu überdenken.
Noch vor Winterbeginn wollte das Flüchtlingswerk 30 minderjährige Flüchtlinge in einer Einrichtung in Kärnten unterbringen. Aufgrund der baurechtlichen Vorgaben musste der Einzugstermin nun auf 2016 verschoben werden. "Die Immobilie in Kärnten bietet die besten Voraussetzungen für ein gutes Zuhause für junge Menschen. Durch die gesetzlich vorgeschriebenen Umbauten - wie etwa für die Barrierefreiheit - wird das Haus erst nächstes Jahr bezugsfertig", berichtete Kern.
Grundsätzlich seien die Vorgaben zur Barrierefreiheit in Kinder- und Jugendeinrichtungen "wichtig" und sollten "nicht gesenkt" werden. In Ausnahmefällen müsste aber über die rein rechtlichen Vorschriften hinaus gedacht werden. Kinder lieber unbetreut zu lassen, als sie in nicht barrierefreien, aber ideal betreuten Häusern unterzubringen, sei "kurzsichtig". "Wie in der Österreichischen Verfassung verankert, sollte das Kindeswohl vorangestellt werden", betonte Kern.
Flüchtlingshilfe der Erzdiözese Wien
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