Klar für die Beibehaltung der Verortung im Strafgesetzbuch spricht sich Stephanie Merckens aus - sie ist Referentin für Bioethik und Lebensschutz am Institut für Ehe und Familie der Bischofskonferenz. Nicht nur das ungeborene Leben werde dadurch geschützt, sondern auch die betroffenen Mütter, "vor Abtreibung gegen ihren Willen, und gegen Druck von außen, der auf sie häufig ausgeübt wird", so die Juristin.