„Auch im Kindergarten dürfen religiöse Trägerschaft und Pluralität kein Widerspruch sein“, so der Wiener Erzbischof Kardinal Christoph Schönborn zur aktuellen Kindergartendebatte.
„Auch im Kindergarten dürfen religiöse Trägerschaft und Pluralität kein Widerspruch sein“, so der Wiener Erzbischof Kardinal Christoph Schönborn zur aktuellen Kindergartendebatte.
Wiener Erzbischof spricht sich für eine sorgfältig erarbeitete Richtlinie für Kindergärten zum Thema Religion aus.
Knackpunkt sei aber nicht die Inhalte der Glaubensvermittlung, sondern eine im Kindergarten erlebbare Haltung der Wertschätzung anderen Überzeugungen gegenüber.
„Auch im Kindergarten dürfen religiöse Trägerschaft und Pluralität kein Widerspruch sein“, so der Wiener Erzbischof Kardinal Christoph Schönborn zur aktuellen Kindergartendebatte. Dass dieser Anspruch eingelöst werden kann, zeigten laut Schönborn die Kindergärten der katholischen Kirche: „In unseren Kindergärten spielt die christliche Religion eine wichtige Rolle. Dennoch fühlen sich auch nichtkatholische und nichtchristliche Kinder bei uns wohl, weil sie gerade mit ihrem eigenen religiösen oder auch nichtreligiösen Hintergrund wertgeschätzt werden.“ Beweis dafür, dass in katholischen Kindergärten Pluralität ohne Verzicht auf die eigene religiöse Herkunft gelinge, seien die vielen zufriedenen nichtkatholischen Eltern, die ihre Kinder gern in katholische Kindergärten gäben.
Kardinal Schönborn spricht sich namens der Erzdiözese Wien prinzipiell für eine Rahmenordnung aus, die sich mit dem Thema Religion im Kindergarten auseinandersetze. Noch sinnvoller als der von der Stadtregierung angekündigte Leitfaden, der nur für Wien gelten würde, wäre es aber, ein Kapitel zum Thema Religion in den seit 2009 existierenden österreichischen BildungsRahmenPlan aufzunehmen. Dieses sollte von Bildungsexperten unter Einbeziehung von Religionsvertretern erarbeitet werden. „Religion ist ein so elementarer Bestandteil unserer Lebenswelt – auch von Menschen, die selbst keiner Religion angehören –, dass sie längst Bestandteil des BildungsRahmenPlans sein müsste“, so Schönborn.
Welche Glaubensinhalte die Religionsgemeinschaften vermitteln dürfen, könne aber nicht Sache eines solchen gesetzlichen Rahmenplans sein. Kardinal Schönborn: „Das wäre ein gravierender Eingriff in das Grundrecht der Religionsfreiheit.“
Außerdem ginge ein solcher Zugang am Problem vorbei: „Im Kindergarten werden Kinder weniger durch die Wissensvermittlung als durch die Haltung geprägt, die die Pädagoginnen und Pädagogen an den Tag legen.“ Auch bei der nötigen öffentlichen Kontrolle der Kindergärten müsse daher vor allem darauf geachtet werden, ob ein wertschätzender Umgang untereinander und mit Kindern und Familien anderer Herkunft und Glaubenswelt gepflegt wird. Das betreffe Kindergärten jeglicher Trägerschaft. Es sei ungerecht, das nur an Kindergärten muslimischer oder anderer religiöser Betreiber festzumachen.
Die katholische Kirche ist in Wien einer der größten privaten Anbieter von Kindergartenplätzen. Ihre größte Kindergarteneinrichtung ist die St. Nikolausstiftung der Erzdiözese Wien mit 81 Standorten. Die Kindergärten der Ordensgemeinschaften – mit 33 Standorten in Wien - sind in der Vereinigung Katholischer Kindertagesheime (KKTH) zusammengefasst. Daneben gibt es auch Kindergärten, die direkt von Pfarren und anderen katholischen Institutionen betrieben werden.
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