Mit relevanten Themen zur Zukunft des Kinderbekommens beschäftigt sich eine gleichnamige Plattform, deren Spitzenrepräsentanten am Mittwoch, 13. Jänner 2016 in die Öffentlichkeit gingen.
Mit relevanten Themen zur Zukunft des Kinderbekommens beschäftigt sich eine gleichnamige Plattform, deren Spitzenrepräsentanten am Mittwoch, 13. Jänner 2016 in die Öffentlichkeit gingen.
Katholische Organisationen wollen Watchgroup für versprochene Begleitmaßnahmen einrichten.
Genaue Kontrolle der Umsetzung des vor einem Jahr beschlossenen Fortpflanzungsmedizingesetzes und des begleitenden Entschließungsantrages fordern Vertreter der größten katholischen Organisationen Österreichs.
Man werde auf die Einrichtung einer Watchgroup dafür drängen, kündigte Helmut Kukacka, Präsident der Arbeitsgemeinschaft Katholischer Verbände, in einer gemeinsamen Wiener Pressekonferenz der Plattform "kinderbekommen.at" am Mittwoch, 13. Jänner 2016 in Wien an. Es sei notwendig, dem zuständigen Gesundheitsministerium auf die Finger schauen und kritisch den Bedarf weiterer Novellierungen zu überprüfen, so der ehemalige Staatssekretär.
Das heftig umstrittene, am 21. Jänner 2015 im Nationalrat beschlossene Fortpflanzungsmedizinrecht-Änderungsgesetz erlaubt die Eizellenspende und gibt in Ausnahmefällen den Einsatz von Präimplantationsdiagnostik (PID) frei. Infolge des geschlossenen Protests vor allem von Seiten der katholischen Kirche, deren Plattform über 1,3 Millionen Protest-Emails an die Parlamentarier auf die Beine gestellt hatte, gelangen mehrere Verbesserungen im Gesetz, Widersprüche von vier Abgeordneten gegen den Klubzwang sowie ein Entschließungsantrag über Begleitmaßnahmen. Diesen Antrag bezeichnete Kukacka als "klaren parlamentarischen Willensausdruck" in Richtung Regierung, die ihrerseits nun zu Rechenschaft verpflichtet sei. Ein erster Schritt dazu werde der jährliche, im September erstmals anstehende Bericht über den Stand der Fortpflanzungsmedizin in Österreich sein.
Eine nur zögerliche Umsetzung des Entschließungsantrages kritisierte der Präsident des Katholischen Familienverbandes, Alfred Trendl. Es sei unverständlich und eine "Groteske", dass die darin verlangten Prüfungen - konkret über die Schaffung eines Zentralregisters über Samen- und Eizellspenden, über Auskünfte von Kindern über ihre genetischen Eltern schon vor dem 14. Lebensjahr sowie über Datenerhebung zur Qualitätssicherung von medizinisch unterstützter Fortpflanzung - auf den langen Zeitraum von innerhalb zwei Jahren anlegt seien.
Wichtig sei laut Trendl die Umsetzung des Entschließungsantrages aus Gründen des Wohles der Kinder, die Recht auf Wissen um ihre Herkunft hätten, weiters um die Einhaltung einzelner Regelungen des Gesetzes und deren Evaluierung erst überhaupt zu ermöglichen sowie im Sinne einer evidenzbasierten Medizin. Auf Nachfrage zum Stand der im Antrag vorgesehenen Prüfungen habe man im Gesundheitsministerium jedoch bisher keine Antwort erhalten, während das ebenfalls zuständige Justizministerium nur auf die fehlenden Daten aus dem Gesundheitsministerium verweise, bemängelte der Familienverbands-Präsident.
Zu einem "am Ball bleiben" hinsichtlich der vollen Umsetzung des Gesetzes mahnte die Präsidentin der Katholischen Aktion (KA), Gerda Schaffelhofer. Die Politik würden derzeit eher das Gegenteil signalisieren, denn nachdem das Gesetz "durchgepeitscht" worden sei, wolle man es nun offenbar durch möglichst lange Überprüfungsfristen wieder schnell in Vergessenheit geraten lassen. An die Parlamentarier aller Parteien appellierte die KA-Präsidentin, durch Ministeranfragen einem "Einlullen" vorzubeugen, gleichwie auch die Akteure der Zivilgesellschaft das Thema genau mitverfolgen und sich zu Wort melden müssten.
Weiterhin seien die im Vorjahr vorgebrachten Einwände gegen die Gesetzesnovelle "nicht Schnee von gestern", betonte Schaffelhofer. Neben dem Fehlen des Auskunftsrechts von durch Samen- oder Eizellspende gezeugten Kindern unter 14 sowie der Statistik, des Zentralregisters bemängelte sie auch das Ausbleiben einer Erhebung über die weitereichenden Folgen der Fortpflanzungsmedizin. Denn die Probleme der einzelnen Methoden seien nicht wegzuwischen, darunter die Gefährdung der Gesundheit und Fruchtbarkeit der Spenderin durch die Eizellspende oder die Selektion in "lebenswertes" und "lebensunwertes" Leben bei der Präimplantationsdiagnostik (PID). Ein Kritikpunkt ist auch, dass es keine Verpflichtung zur Einsetzung nur eines Embryos bei IVF gibt - mit welcher erst Mehrfachschwangerschaften und die oft damit einhergehende Tötung "überzähliger" Föten im Mutterleib verhindert oder reduziert werden könnten.
Auf gravierende Mängel des Gesetzes in Sachen Beratung wies die "Aktion Leben"-Präsidentin Gertraude Steindl: Es sei eine "zahnlose Bestimmung" und angesichts des Interessenskonfliktes "fahrlässig", dass der die künstliche Befruchtung vornehmende Arzt seien Kunden eine unabhängige Beratung nur vorschlagen müsse; schließlich gebe es dazu noch gar keine unabhängigen professionellen Beratungsangebote, die kostenlos seien. Nötig sei es, Beratung und Durchführung vor allen medizinischen Eingriffen rund um künstliche Befruchtung klar zu trennen, was über entsprechende Zuschüsse über den IVF-Fonds problemlos möglich sei.
Zumal das Gesetz der weiterhin verbotenen Leihmutterschaft "die Tür ein Stück weit geöffnet" habe, forderte die "Aktion Leben"-Präsidentin die Verankerung des Verbotes in der Verfassung und die "unmissverständliche Verurteilung" der Methode durch die Bundesregierung, um damit auch an die EU ein Signal zu setzen. Bei der Leihmutterschaft handle es sich um "Versklavung von Frauen": "Sowohl die bezahlte als auch die altruistische Form dieser Methode verletzt massiv die Rechte der Kinder und die Menschenwürde der Frau", stellte Steindl ihren Standpunkt klar.
Plattform "kinderbekommen.at":
www.kinderbekommen.at
Arbeitsgemeinschaft Katholischer Verbände:
www.akv.or.at
Katholischer Familienverband Österreich:
Katholische Aktion Österreich:
Aktion Leben: