Bischof Küng ist in der Österreichischen Bischofskonferenz für Familienfragen zuständig.
Bischof Küng ist in der Österreichischen Bischofskonferenz für Familienfragen zuständig.
Vorgehen öffnet Türen "in eine erschreckende Richtung".
"Liebe und Barmherzigkeit zeigen sich nie im Töten eines anderen Menschen, sondern in Zuwendung, Nähe und Umsorgung": Das hat der St. Pöltner Bischof Klaus Küng zu dem Aufsehen erregenden Fall von "Tötungshilfe" an einem Kind in Belgien erklärt. So ein Vorgehen öffne Türen "in eine erschreckende Richtung", warnte der "Familienbischof" in seiner Stellungnahme am Montag, 19. September 2016. Küng erinnerte an den vielzitierten Satz von Kardinal Franz König, Menschen sollten "an der Hand eines anderen sterben, nicht durch die Hand eines anderen".
Der Zustand einer Gesellschaft zeigt sich nach den Worten Küngs darin, wie sie mit ihren verletzlichsten Mitgliedern umgeht. "Jeder Mensch ist einmalig", so der Bischof, das Leben sei ein Geschenk, das eine bejahende Gesellschaft erfordere, "in der Raum für die Würde jedes Einzelnen von uns ist, und in der keiner die Angst haben muss, morgen nicht mehr gewollt zu sein".
Österreich gehe in Bezug auf Sterbebegleitung seit 2001 einen für ganz Europa vorbildhaften Weg. Der aktuelle belgische Fall zeige, wie wichtig gerade im Kinder- und Jugendbereich der qualitative Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung ist, wies Küng hin. Hier gebe es auch in Österreich noch große Versorgungslücken.
Der Bischof erinnerte an die richtungweisenden Empfehlungen des Europarates, wonach gerade die Würde der verletzlichsten Mitglieder einer Gesellschaft wie von Todkranken, Sterbenden, Menschen mit Behinderung, durch ein geeignetes Umfeld sichergestellt sein müsse, nicht zuletzt durch die Erfahrungen von Leiden in Vergangenheit und Gegenwart. Jeder individuelle oder gesellschaftliche Druck auf Menschen, sei es durch Gesetzgebung oder Beeinflussung durch Dritte, müsse auch in Zukunft ausgeschlossen bleiben, forderte Küng.
Die erste Anwendung aktiver Sterbehilfe bei einem Minderjährigen in Belgien stieß bei Kirchenvertretern und Patientenschützern aus ganz Europa auf Protest und Empörung. Ein solches Vorgehen nehme Kindern ihr Recht auf Leben, zitiert Radio Vatikan am Sonntag den emeritierten Kurienkardinal Elio Sgreccia. Die Entscheidung wende sich gegen die Empfindungen aller Religionen, sondern auch gegen den menschlichen Instinkt. Vor allem Minderjährige bräuchten moralischen, psychologischen und spirituellen Beistand.
Der Vorsitzende der zuständigen nationalen Kontrollbehörde in Belgien, Wim Distelmans, hatte den Fall ohne weitere Details mitgeteilt. Der oder die Betroffene habe an einer Krankheit im Endstadium gelitten. Zum Glück gebe es nicht viele Kinder und Jugendliche in einer vergleichbaren Situation, so Distelmans. Das bedeute freilich nicht, "dass wir ihnen das Recht auf einen würdigen Tod vorenthalten dürfen", so der Vorsitzende der Kontrollbehörde wörtlich.
Belgien ist das einzige Land weltweit, in dem auch unheilbar kranke Kinder aktive Sterbehilfe bekommen können, wenn sie das ausdrücklich verlangen und zu einer Einschätzung in der Lage sind. Der Wunsch des Kindes muss laut dem 2014 verabschiedeten Gesetz durch mehrere Experten bestätigt werden; auch die Eltern müssen der Entscheidung zustimmen. Die Niederlande und Belgien hatten 2002 als erste Länder weltweit aktive Sterbehilfe legalisiert. Luxemburg folgte 2009.
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