Generalvikar Nikolaus Krasa erläutert zum neuen Dienstrecht der Priester in der Erzdiözese Wien.
Generalvikar Nikolaus Krasa erläutert zum neuen Dienstrecht der Priester in der Erzdiözese Wien.
Neues Dienstrecht beeinhaltet Pfarrvikar –er ist kein Pfarrer, aber auch kein Kaplan. Erläuterungen im "Der SONNTAG".
Für die rund 1.000 Priester, die in der Erzdiözese Wien ihren Dienst tun, gibt es ein neues Dienstrecht. Nach vielen Diskussionen, einer Klausur des Priesterrates (der die Anliegen der Priesterschaft der Erzdiözese mit dem Erzbischof berät) und eingehender Befassung an der Diözesanspitze hat der Erzbischof, Kardinal Christoph Schönborn, das mit allen Anhängen gut 60 Seiten umfassende Regelwerk angenommen. Es wird am 1. Jänner 2017 in Kraft treten. In den kommenden Tagen erhalten alle Priester ein gedrucktes Exemplar zugesandt. "Der SONNTAG" hat Generalvikar Nikolaus Krasa dazu drei Fragen gestellt:
Warum brauchen die Priester in der Erzdiözese ein neues Dienstrecht?
Nikolaus Krasa: Die Anregung dazu kam aus der Arbeitsgruppe, die sich mit der Zukunft der Priester im Rahmen unseres Diözesanen Entwicklungsprozesses beschäftigt hat. Diese Gruppe hat festgestellt, dass zu unserem Dienstrecht im Lauf der Jahre so viele Regeln und Vorschriften dazugekommen sind, die nirgendwo zusammengefasst sind. Es war also höchst an der Zeit, alles zusammenzufassen und das Priesterdienstrecht damit wieder übersichtlich zu machen. Andererseits hat sich aber auch gezeigt, dass Änderungen im staatlichen Recht, aber vor allem auch die Vorgaben des Entwicklungsprozesses Änderungen und Adaptierungen notwendig gemacht haben.
Was ist inhaltlich neu?
Krasa: In Zukunft wird es mehr Priesterteams geben – daher gibt es einen stärkeren Fokus auf Zusammenarbeit, etwa durch die Einführung von Kooperationsvereinbarungen zwischen Pfarrer und den pastoralen Mitarbeitern. Solche Vereinbarungen werden schon einige Jahre mit Erfolg im Bereich der Pastoralassistentinnen praktiziert. Nun weiten wir das auf das ganze Pastoralteam aus, auch auf die Priester. Damit soll die Zusammenarbeit in einer Pfarre verbindlich geregelt werden, in Autonomie der Pfarren, aber nach dem im Dienstrecht vorgegebenen Rahmen.
Und was ist nun ein Pfarrvikar?
Krasa: Den Pfarrvikar gibt es zwar mittlerweile schon da und dort. Nun wird er im Dienstrecht klar gefasst. Früher war es in großen Pfarren selbstverständlich, dass es mehrere Kapläne gab, von denen der eine oder andere nie Pfarrer wurde. In unserer Zeit wird aber fast jeder pastoral eingesetzte Priester irgendwann einmal Pfarrer, egal ob er ein Managementtalent hat oder ob er sich viel lieber in spezifischer Seelsorgearbeit engagieren würde. In unserer Situation wird das wieder öfter möglich sein. Weiterhin folgt der Weihe eine dreijährige praktische Ausbildung, der Triennalkurs. Wenn die abgeschlossen ist, ist man nicht mehr Kaplan – also Priester in Seelsorge-Ausbildung – sondern wird zum Pfarrvikar. Als solcher kann man sich speziell vertiefen, z. B. im Bereich der Jugend-, der Alten-, oder der Krankenpastoral.
E-Mail-Adresse: redaktion@dersonntag.at
Weitere Informationen zu "Der SONNTAG" die Zeitung der Erzdiözese Wien