Kardinal Schönborn mit Teilnehmer der Diözesanversammlung 2013 im Gespräch.
Kardinal Schönborn mit Teilnehmer der Diözesanversammlung 2013 im Gespräch.
Kardinal Schönborn setzt verstärkt auf neue Formate für Beratung und Beteiligung. Pastoralrat auf weiteres ausgesetzt.
In der Erzdiözese Wien sind in den letzten zehn Jahren neue Formen der Beteiligung an der Meinungsbildung zu und Planung von diözesanen Vorhaben entstanden.
„Diözesanversammlungen“ vereinen Laien und Priester, Ordensgemeinschaften und geistliche Bewegungen sowie Interessengruppen verschiedener Art zu geistlicher Vertiefung, Erfahrungsaustausch, Diskussion und Stellungnahme zu grundlegenden Fragen der Pastoral. Diese Versammlungen bilden das breite Spektrum der unterschiedlichen spirituellen Richtungen, gesellschaftlichen Prägungen, kirchlichen Stände etc. ab, das das Leben der Erzdiözese Wien prägt.
„Tage der diözesanen Räte“ bringen Mitglieder verschiedenster Gremien auf Diözesan- und Vikariatsebene zusammen – von den pastoralen Vikariatsräten über den Priesterrat bis zum Diözesanen Wirtschaftsrat oder der Konferenz der Ordensoberen und viele mehr. Bislang wurden bei diesen „Rätetagen“ u.a. künftige Pfarrstrukturen ebenso besprochen wie etwa die Ergebnisse der Seelsorgestudie.
Erzbischof Kardinal Schönborn hat sich nun entschlossen, künftig verstärkt auf diese Formen der Partizipation zu setzen, die er als Ereignisse einer synodalen Kirche versteht. Diese neuen Formate haben in vieler Hinsicht das übernommen, was das Kirchenrecht an Funktionen dem so genannten Pastoralrat zuschreibt (Beteiligung von Klerus, Orden und Laien; Beratung mit dem Bischof über das pastorale Wirken; Repräsentanz der Breite und Vielfalt der Diözese; … vgl. can 512).
Deshalb und mit Verweis darauf, dass das Kirchenrecht die Bildung eines diözesanen Pastoralrats nicht zwingend vorschreibt (vgl. can 511), wird dieser in der Erzdiözese Wien bis auf weiteres ausgesetzt und seine Statuten ruhend gestellt. Um insbesondere mit den Frauen und Männern, die sich in Pfarren und an anderen kirchlichen Orten engagieren, auch zwischen den großen Ereignissen der Diözesanversammlungen und Rätetage im regelmäßigen Austausch zu bleiben, wird Kardinal Schönborn künftig die drei Vikariatsräte jährlich einmal zu einer gemeinsamen Sitzung mit ihm zusammen einladen.
Als LaienvertreterInnen der Dekanate bilden die Vikariatsräte ein Pendant zu den Dechantenkonferenzen, die in den alle zwei Jahre stattfindenden Dechantenwochen in Passau gemeinsam zu diözesanen Themen arbeiten. Mit diesem neuen Format der gemeinsamen Sitzung aller drei Vikariatsräte und mit den bereits bewährten Diözesanversammlungen und Zusammenkünften aller Gremien und Räte setzt Erzbischof Kardinal Schönborn den Weg einer möglichst breiten Beteiligung am diözesanen Weg der Erzdiözese Wien fort. Er will diesen Weg auch in den nächsten Jahren weitergehen.
Die erste Sitzung der drei Vikariatsräte gemeinsam hat der Erzbischof für Jänner 2018 geplant. Von 27.-29. September 2018 findet die nächste Diözesanversammlung statt, für 2019 ist wieder eine Zusammenkunft aller Gremien geplant.