Die fehlende Einhaltung von Transparenz-Gesetzen in Sachen Reproduktionsmedizin bemängelt der Verein "Aktion Leben".
Die fehlende Einhaltung von Transparenz-Gesetzen in Sachen Reproduktionsmedizin bemängelt der Verein "Aktion Leben".
Das Fortpflanzungsmedizingesetz sieht vor, erstmals Daten zu allen Maßnahmen der Reproduktionsmedizin wie die In-Vitro-Fertilisation bereitzustellen.
Die fehlende Einhaltung von Transparenz-Gesetzen in Sachen Reproduktionsmedizin bemängelt der Verein "Aktion Leben". Zu Jahresbeginn 2015 erlaubte ein umstrittenes Gesetz Eizell- und Samenspende sowie die Präimplantationsdiagnostik (PID) bei medizinisch assistierter Fortpflanzung in Österreich. Statistische Daten über die praktische Umsetzung dieser Methoden wurden jedoch bislang nicht veröffentlicht, obwohl dafür als Stichtag der 30. September 2017 festgesetzt wurde.
"So schnell die gesetzlichen Änderungen durchgezogen wurden, so wenig eilt jetzt die Qualitätskontrolle", kritisierte "Aktion Leben"-Generalsekretärin Martina Kronthaler in einer Aussendung am Donnerstag, 2. November 2017 das Versäumnis. Sie verwies dabei auch auf die einst "sehr forcierte Umsetzung" des Gesetzes mit minimaler Begutachtungsfrist. An das Ministerium für Gesundheit und Frauen sowie an das Justizministerium appellierte Kronthaler, die entsprechenden Daten rasch freizugeben.
Das Fortpflanzungsmedizingesetz sieht in Paragraph 21 vor, erstmals Daten zu allen Maßnahmen der Reproduktionsmedizin wie die In-Vitro-Fertilisation (IVF) bereitzustellen. Bislang waren nur die durch das IVF-Fonds-Gesetz geförderten Fälle erhoben und im Rahmen des IVF-Fonds-Registers ausgewertet worden. Kronthaler erwartet von der Statistik Aufklärung in einigen Bereichen: Zeigen werde sich etwa, "ob die Geburtenraten gehalten werden konnten, da erstmals auch Versuche von Frauen über 40 Jahren, die ja nicht durch den IVF-Fonds gefördert werden, mit erfasst werden". Interessant werde auch die Anzahl der behandelten Frauen über 40 Jahren sein sowie die Geburtenrate in dieser Altersgruppe.
Auch die Statistik über die Häufigkeit der Verwendung fremder Eizellen werde laut Kronthaler Aufschlüsse liefern. "Wir interessieren uns nicht nur für die Häufigkeit, sondern vor allem für die Auswirkungen. Wie oft gab es Fehlgeburten oder Frühgeburten oder andere Komplikationen nach einer Eizellspende? Wir erwarten darauf Antworten durch die Statistik", so Kronthaler.
In Sachen PID sollen die Daten zeigen, wie Beschränkungen der Methode gehandhabt werden. Im Gesetz vorgesehen ist eine Anwendung nur bei Krankheiten, die schwerste Leiden bedeuten. Kronthaler dazu: "Wir wissen, dass PID bei Krankheiten bewilligt wurde, die keineswegs den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, aber vergleichsweise häufig sind. Die Auswertungen werden zeigen, wie oft nach diesen Krankheiten gesucht wurde und wie das Verhältnis zu jenen Krankheiten ist, die der Intention des Gesetzes entsprechen."
PID wurde auch erlaubt, um nach mehreren Fehlversuchen doch noch eine Geburt herbeizuführen mit dem Argument, dass Embryonen mit bestimmten Schädigungen gar nicht bis zur Geburt kommen und somit gleich "aussortiert" werden sollten. "Dieses sehr umstrittene Argument wird leider nicht kontrolliert werden können, denn die Statistik lässt keinen Rückschluss auf die nach PID erzielten Geburten zu. Hier erwarten wir jedenfalls eine Nachbesserung der Auswertung", bemängelte Kronthaler.
Die "Aktion Leben"-Generalsekretärin kündigte ein "genaues Ansehen" der Daten ab deren Vorliegen an. Zeigen würden sich dabei auch die Lücken der Dokumentationspflicht. Als Ziel gab Kronthaler die "objektive Information der Betroffenen" an sowie die Bewertung der angewandten Methoden, vor allem hinsichtlich der Kindergesundheit. Schon jetzt sei klar, dass dorthin "noch viele Schritte" seien.
Aktion Leben:
www.aktionleben.at