„Die rechtliche Anerkennung des Wunsches nach Elternschaft bedeutet nicht, Prozesse zuzulassen, die die Würde der Person schädigen, Mütter und Kinder kommerzialisieren und ihnen das Recht verweigern, ihre eigene Herkunft zu kennen.“
„Die rechtliche Anerkennung des Wunsches nach Elternschaft bedeutet nicht, Prozesse zuzulassen, die die Würde der Person schädigen, Mütter und Kinder kommerzialisieren und ihnen das Recht verweigern, ihre eigene Herkunft zu kennen.“
Frauen sind keine Objekte, Kinder sind keine Ware – so lautet die klare und
unmissverständliche Botschaft der Initiative „Stoppt Leihmutterschaft“, die
sich für ein weltweites Verbot von Leihmutterschaft stark macht.
Schauspielerin Nicole Kidman hat es getan. Sänger Elton John auch. Und jüngst auch TV-Sternchen Kim Kardashian. Sie alle haben sich über eine Leihmutter den großen Wunsch vom eigenen Kind erfüllt.
Kim Kardashian ließ danach mit der Wortmeldung aufhorchen, sie könne „Leihmutterschaft nur empfehlen“. Es sei ein „tolles Erlebnis“ gewesen. Sie habe sogar die Möglichkeit nutzen können, den gesündesten Embryo auszuwählen. Schöne neue Fortpflanzungswelt?
Dass Leihmutterschaft nicht nur freudestrahlende Eltern und süße Babys hervorbringt, ist selten zu hören. Doch die kritischen Stimmen in Richtung Leihmutterschaft werden nun lauter.
Erst kürzlich haben sich in Österreich Kinderärzte, Psychologen, Ethiker, Juristen und Hebammen rund um die Journalistin und Publizistin Eva Maria Bachinger zusammengeschlossen, die im Rahmen der Initiative „Stoppt Leihmutterschaft“ für ein globales Verbot von Leihmutterschaft kämpfen und das Thema Leihmutterschaft in der Öffentlichkeit ins rechte Licht rücken wollen.
Frauen seien keine mietbaren Objekte. Und „bestellt und von einer fremden Frau ausgetragen worden zu sein“ widerspreche per se dem Kindeswohl und grundlegenden Rechten eines Kindes. Leihmutterschaft widerspreche damit Menschen-, Kinder- und Frauenrechten und sei Kinderhandel.
Aber was bedeutet Leihmutterschaft eigentlich genau? Dass eine Frau sich vertraglich verpflichtet, ein Kind für andere auszutragen und nach der Geburt zu übergeben, also ihre mütterlichen Rechte abzutreten.
Zumeist handelt es sich bei den Verträgen zwischen Leihmüttern und Wunscheltern um „nüchterne Geschäftsbeziehungen“, so Eva Maria Bachinger. Nur in den allerwenigsten Fällen um „selbstlose Vereinbarungen“, bei der eine Frau einem „Wunschelternpaar“ einfach „nur“ helfen wolle.
In Österreich ist jede Form der Leihmutterschaft gesetzlich verboten. Das Fortpflanzungsmedizingesetz sieht vor, dass eine befruchtete Eizelle nur bei der Frau eingesetzt werden darf, die dann auch die rechtliche Mutterschaft übernimmt.
Auch die Vermittlung von Leihmutterschaft ist in Österreich verboten. „Allerdings“, so betont Stephanie Merckens, Expertin für Lebensschutz und Bioethik am Institut für Ehe und Familie: „sind die Grenzen des Verbots die österreichischen Landesgrenzen.“
Das heißt konkret: „In Österreich ist es verboten, aber im Umland von Österreich, in Tschechien, in Ungarn, in Rumänien, in der Ukraine ist es erlaubt und da gibt es Kooperation zwischen österreichischen und ausländischen Instituten“, sagt die feministische Soziologin und Politikwissenschaftlerin Lisbeth Trallori.
Oder die sogenannten „Wunscheltern“ nehmen direkt Kontakt zu einem einschlägigen Institut im Ausland auf. Wenn dann alles „nach Plan“ verlaufen ist und die Eltern tatsächlich ein Kind in ihren Armen halten, fangen viele Probleme überhaupt erst an.
„Etwa die Frage: Wie bringt man das Kind, das ja rechtlich gesehen nicht das eigene ist, nach Österreich?“, sagt Lisbeth Trallori: „Werden die Kinder geschmuggelt? Oder verbleiben sie dann doch in den Geburtsländern? Über Fragen wie diese wird nicht nachgedacht. Eigentlich müsste eine Adoption gemacht werden, was aber nicht so leicht ist.“
In Italien verweigerte das Verfassungsgericht etwa jüngst nach Angaben der Zeitung „Avvenire“ einer Frau die rechtliche Anerkennung von Mutterschaft über ein Kind, mit dem sie nicht genetisch verwandt ist. Eine fremde Eizelle war in diesem Fall mit dem Samen ihres Mannes befruchtet und von einer indischen Leihmutter ausgetragen worden.
„Die einzige Mutter ist diejenige, die ihren Sohn empfangen hat, ihn im Mutterleib trug und ihn zur Welt brachte“, kommentierte Assuntina Morresi, Mitglied der italienischen Bioethikkommission, den Fall: „Die rechtliche Anerkennung des Wunsches nach Elternschaft bedeutet nicht, Prozesse zuzulassen, die die Würde der Person schädigen, Mütter und Kinder kommerzialisieren und ihnen das Recht verweigern, ihre eigene Herkunft zu kennen.“
In Indien ist Leihmutterschaft längst ein eigener Industriezweig mit rund 3.000 Wunschbabykliniken.
Vor allem Frauen aus ärmeren Schichten, meist Analphabetinnen, sichern mit der Leihmutterschaft den Lebensunterhalt für den Rest der Familie oder die Schulbildung für ihre eigenen Kinder. Über Gesundheitsrisiken werden sie jedoch nicht informiert.
„Diese Frauen sind rechtelos“, sagt die feministische indische Wissenschaftlerin Sheela Saravanen: „Es wird überwacht, was sie essen, bis hin zu welche Musik sie hören. Sie leben neun Monate lang abgeschirmt von ihren Angehörigen.“
Bezahlt werde eine Leihmutter erst dann, wenn sie ein gesundes Kind „liefert“. Behinderte Kinder müssten laut Vertrag abgetrieben werden oder sie werden nach der Geburt von den Bestelleltern zurückgelassen.
Die Initiative „Stoppt Leihmutterschaft“ will nun eine öffentliche Debatte anregen, die umfassend über alle Aspekte und Folgen von Leihmutterschaft – für Leihmütter, Kinder und Wunscheltern – informiert.
Herzstück der Kampagne ist die Internet-Plattform www.stoppt-leihmutterschaft.at, auf der seit Februar 2018 eine Petition für ein globales Verbot der umstrittenen Praxis unterschrieben werden kann.
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