Der Bundesrat sollte am Donnerstag, 28. Juni 2018 den Freihandelspakt CETA lieber nicht voreilig unterschreiben, sondern die Nachverhandlungen, ausstehende Klärungen verfassungsrechtlicher Fragen in Österreich sowie das entscheidende Urteil des europäischen Gerichtshofes dazu noch abwarten.