Laut Kirchenrecht müssen Diözesanbischöfe dem Papst mit Vollendung des 75. Lebensjahres ihren Rücktritt anbieten. Im Falle von Kardinal Schönborn wäre dies der 22. Jänner 2020.
Laut Kirchenrecht müssen Diözesanbischöfe dem Papst mit Vollendung des 75. Lebensjahres ihren Rücktritt anbieten. Im Falle von Kardinal Schönborn wäre dies der 22. Jänner 2020.
Kardinal berichtet bei Pressekonferenz über persönliches Gespräch mit Papst Franziskus am Rande der Amazonien-Synode.
Kardinal Christoph Schönborn hat während der Amazonien-Synode in Rom im Oktober Papst Franziskus persönlich sein Rücktrittsgesuch übergeben. Das hat er am Freitag bei einer Pressekonferenz in Wien zum Abschluss der Herbstvollversammlung der Bischofskonferenz betont.
Laut Kirchenrecht müssen Diözesanbischöfe dem Papst mit Vollendung des 75. Lebensjahres ihren Rücktritt anbieten. Im Falle von Schönborn wäre dies der 22. Jänner 2020. Er wollte aber nicht nur einen entsprechenden Brief schreiben, sondern die Chance bei der Synode nützen, dies persönlich bei Papst Franziskus vorzubringen. Freilich: "Die Entscheidung trifft jetzt der Papst." Und das halte er auch für gut so, "dass der Papst das letzte Wort hat".
Schönborn bestätigte Medienberichte, wonach es drei Möglichkeiten gibt. Der Papst könnte das Rücktrittsgesuch sofort annehmen, oder die Amtszeit des Wiener Erzbischofs noch um einige Zeit, beispielsweise zwei Jahre, verlängern, oder: Papst Franziskus nimmt den Rücktritt "nunc pro tunc" (= "jetzt für später") grundsätzlich an, verlängert zugleich aber die Amtszeit um eine gewisse Periode.
Wann immer dieser Rücktritt nun kommen wird, relativ bald oder erst in vielleicht zwei Jahren, "er wird kommen" und es sei "ein offenes Spiel". Das ganze sei für ihn natürlich auch ein "sehr emotionaler Akt", so Schönborn, der seit 28 Jahren Bischof ist.
Wortlaut der Presseerklärungen der Herbstvollversammlung der Österreichischen Bischofskonferenz, die vom 4. bis 7. November im Kloster Laab im Walde tagte:
Amazonien-Synode, Caritas, Bibel, Lebensschutz, Syrien