In Ländern, in denen vor einigen Jahren Sterbehilfe für unheilbar Kranke erlaubt wurde, debattiere man mittlerweile über Sterbehilfe bei psychischen Erkrankungen, für Kinder und Jugendliche, für Häftlinge oder für Demenzkranke, so Trendl.
In Ländern, in denen vor einigen Jahren Sterbehilfe für unheilbar Kranke erlaubt wurde, debattiere man mittlerweile über Sterbehilfe bei psychischen Erkrankungen, für Kinder und Jugendliche, für Häftlinge oder für Demenzkranke, so Trendl.
Verbandspräsident Trendl: Erlaubnis zum assistierten Suizid würde massiven Druck auf ältere und pflegebedürftige Menschen ausüben"
Bestürzt über die Aufhebung des Verbots der geschäftsmäßigen Suizidhilfe in Deutschland hat sich am Mittwoch der Katholische Familienverband Österreich (KFÖ) geäußert. Zugleich hat er vor einem ähnlichen Dammbruch in Österreich gewarnt. "Gehen wir den guten österreichischen Weg weiter, den wir bei der Sterbehilfe haben. Schmerztherapien sind möglich, ohne dass Mediziner sich vor Straffälligkeit fürchten müssen. Eine Erlaubnis zum assistierten Suizid würde massiven Druck auf ältere und pflegebedürftige Menschen ausüben", so KFÖ-Präsident Alfred Trendl.
Er hoffe sehr, erklärte der Verbandspräsident, dass der heimische Verfassungsgerichtshof diesen "guten österreichischen Weg" nicht zerstören werde. Derzeit sind vier Verfahren zum Thema Sterbehilfe beim VfGH anhängig. "Mit einer Lockerung der österreichischen Gesetze oder gar mit der Erlaubnis zum assistierten Suizid öffnen wir die Büchse der Pandora", erklärte Trendl.
Vor dem Hintergrund einer immer prekärer werdenden Pflegesituation warnte Trendl vor einer "bequemen Lösung"; er sehe die Gefahr eines Dammbruches gegeben: In Ländern, in denen vor einigen Jahren Sterbehilfe für unheilbar Kranke erlaubt wurde, debattiere man mittlerweile über Sterbehilfe bei psychischen Erkrankungen, für Kinder und Jugendliche, für Häftlinge oder für Demenzkranke. Trendl: "In den Niederlanden gibt es massive Debatten zur Sterbehilfe bei Demenzkranken, ein Mitglied der Sterbehilfe-Kommission trat sogar aus Protest zurück, da es den deutlichen Wandel in der Auslegung der Sterbehilfegesetze nicht mehr mittragen wollte."
Niemand dürfe zur Sterbehilfe gedrängt werden, vielmehr gelte es, Palliativmedizin und Hospize schnell - wie im Regierungsprogramm vorgesehen - in die Regelfinanzierung überzuführen und deutlich auszubauen, so die Forderung des Familienverbandes.