Ab 20. Juni gelten neue, erleichterte Regeln für die Feier des Gottesdienstes.
Ab 20. Juni gelten neue, erleichterte Regeln für die Feier des Gottesdienstes.
Weiter Mindestabstands von einem Meter, Mund-Nasenschutz entfällt, Handkommunion weiter empfohlen, Mundkommunion wieder möglich, weitere Erleichterungen für Firmung und Trauung. Sonntagspflicht wieder in Kraft.
Ab Samstag 20. Juni gelten weitere Erleichterungen für die Feier des Gottesdienstes. Die österreichische Bischofskonferenz hat auf ihrer Sommervollversammlung in Mariazell die seit 29. Mai gültigen Covid-19-Vorsichtsmaßnahmen weitgehend gelockert.
Bestimmungen zur Eucharistiefeier
Die wichtigste Grundregel bleibt die Abstandsregel von einem Meter. Ausgenommen sind - wie schon bisher - Personen, die in einem Haushalt leben. Diese Regelung betrifft auch Gottesdienste und Feiern im Freien.
Der Friedensgruß per Handdruck entfällt bis auf weiteres. Bestehen bleibt auch die Vorschrift, die Hostienschalen während der gesamten Eucharistiefeier bis zur Kommunionfeier geschlossen zu halten. Kommunionspender müssen auch weiterhin vor der Kommunionspendung und im Fall eines Körperkontaktes ihre Hände desinfizieren. Die Eucharistie wird wieder in der gewohnten Form gespendet. Die Handkommunion wird empfohlen, die Mundkommunion ist wieder möglich.
Wie im gesamten öffentlichen Leben wird von den Gläubigen ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein vorausgesetzt.
Mund- und Nasenschutz entfallen dagegen vollständig, gemeinsames Singen ist wieder uneingeschränkt möglich. Auch die Weihwasserbecken in den Kirchen können wieder befüllt werden, wobei das Wasser häufig zu wechseln ist.
Die Dispens von der Sonntagspflicht wird im Dokument der Bischofskonferenz nicht mehr erwähnt.
Bestimmungen zur Feier von Trauung, Firmung, Beichte und Krankenkommunion, Begräbnis bzw. Gottesdienst für Verstorbene
Für Trauungen gilt bis Ende Juni eine limitierte Teilnehmerzahl von 100 Personen. Ab 1. Juli 2020 können 250 und ab 1. August 500 Personen an kirchlichen Trauungen teilnehmen. In diesem Fall gelten verstärkte Sicherheitsmaßnahmen.
Ähnliches gilt für die Feier der Firmung.
Für die Beichte bleibt die Bestimmung aufrecht, dass sie nur in gut durchlüfteten Räumen mit einem Mindestabstand von zwei Metern stattfinden kann.
Für die Krankenkommunion entfällt Mund und Nasenschutz. Die allgemeine Abstandsregel und Verpflichtung zur Händedesinfektion vor und nach der Kommunion bleiben erhalten.
Für Begräbnisse gilt: Bei Bestattung treten die jeweiligen Richtlinien des Friedhofes in Kraft. Für den Totengottesdienst gelten die allgemeinen Bestimmungen zur Eucharistiefeier (siehe oben)
Die Regeln für die Eucharistiefeier kurz gefasst:
Rahmenordnung zum Download