Eine humane Gesellschaft solle in Pflege und Betreuung investieren, statt aktive Sterbehilfe zu ermöglichen.
Eine humane Gesellschaft solle in Pflege und Betreuung investieren, statt aktive Sterbehilfe zu ermöglichen.
Statt Lockerung der aktiven Sterbehilfe Ausbau der Palliativ- und Hospizbetreuung .
Die "Aktion Leben" hat ihr klares "Nein" zur möglichen Liberalisierung der Sterbehilfe deponiert. Derzeit läuft beim Verfassungsgerichtshof ein Verfahren, das die Lockerung des Verbots der aktiven Sterbehilfe und des Verbots der Mitwirkung am Suizid in Erwägung zieht. Im Vorfeld der am 24. September anstehenden Beratungen des Höchstgerichts hat sich der Verein stattdessen für den Ausbau von Palliativ- und Hospizeinrichtungen ausgesprochen. Diese zeigten, "wie der Wunsch zu sterben auf menschenwürdige und menschengerechte Weise beantwortet werden kann", so "Aktion Leben"-Generalsekretärin Martina Kronthaler in einer Presseaussendung am Montag. Eine humane Gesellschaft solle in Pflege und Betreuung investieren, statt aktive Sterbehilfe zu ermöglichen.
Kronthaler warnte auch vor mehr Konsumorientierung rund um das Sterben. "Wenn es um Themen wie Leben und Tod geht, haben wirtschaftliche Interessen nichts verloren. Hier ist vielmehr humanitäres Denken gefragt."
Die "Aktion Leben" berief sich auf Aussagen vieler Betroffener und Palliativmediziner. Der Sterbewunsch resultiere aus Einsamkeit, Schmerzen und Perspektivlosigkeit. Durch die Anwendung von Palliativmedizin könnten Schmerzen gelindert und eine lebensbejahende Einstellung gefördert werden, so der Verein. Zu befürchten sei zudem, dass durch die Lockerung des Sterbehilfe-Verbotes vor allem ältere und behinderte Menschen betroffen wären. Die "Aktion Leben" verwies auf die Niederlande, wo ein häufiger Grund des Sterbewunsches sei, niemandem zur Last fallen zu wollen.
Anstelle einer Lockerung der Sterbehilfe empfahl Generalsekretärin Kronthaler Patientenverfügungen und die Vorsorgevollmacht als Ansatzpunkte, um Menschen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.
Derzeit ist die Tötung und Beihilfe zum Suizid in Österreich mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren belegt. In den aktuellen Liberalisierungsanträgen wird damit argumentiert, dass Betroffene zum Leiden gezwungen werden und sich Hilfe im Ausland nehmen müssten.