Mit seiner Änderung des Kirchenrechts hat Papst Franziskus eine weltweit - und insbesondere im deutschen Sprachraum - teils bereits lange bestehende Praxis der Dienste von Frauen bei der Eucharistiefeier rechtlich neu geregelt.
Mit seiner Änderung des Kirchenrechts hat Papst Franziskus eine weltweit - und insbesondere im deutschen Sprachraum - teils bereits lange bestehende Praxis der Dienste von Frauen bei der Eucharistiefeier rechtlich neu geregelt.
Kardinal im Radio Vatikan-Interview: Motu Proprio des Papstes Schritt echter Gleichstellung weiblicher Laien mit männlichen.
In der katholischen Kirche können nun auch ganz offiziell Frauen das Amt einer Lektorin und den Altardienst als sogenannte "Akolythen" ausüben. Kardinal Christoph Schönborn begrüßte am Montag, 11. Jänner 2021, die formelle Öffnung für Frauen in liturgischen Diensten durch Papst Franziskus. Der Schritt echter Gleichstellung weiblicher Laien mit männlichen bei der Eucharistie war seit bald 50 Jahren ein Wunsch, erläuterte der Wiener Erzbischof im Gespräch mit Radio Vatikan. Er selbst habe diesen Wunsch bei der Amazoniensynode 2019 eingebracht, erinnerte Schönborn.
Mit seiner Änderung des Kirchenrechts hat Papst Franziskus am Montag eine weltweit - und insbesondere im deutschen Sprachraum - teils bereits lange bestehende Praxis der Dienste von Frauen bei der Eucharistiefeier rechtlich neu geregelt.
Dabei geht es um Ämter wie das Vortragen von Lesungen, das Austeilen der Kommunion und den Altardienst, die jetzt auch für Frauen eine feste kirchenrechtliche Form bekommen. Konkret strich der Papst mit dem Erlass "Spiritus Domini" (Der Geist des Herrn) das Wort "männlich" aus dem Kanon 230 § 1 des kirchlichen Gesetzbuchs, das auf Papst Paul VI. zurückgeht. Demnach können nun alle getauften Laien, die das entsprechende Alter und die Fähigkeit haben, mit "dem festgelegten liturgischen Ritus dauerhaft in den Diensten der Lektoren und Akolythen eingesetzt werden".
Er habe miterlebt, so Kardinal Schönborn im Radio Vatikan-Interview, dass auf der Amazoniensynode das Thema wieder sehr präsent war. "Ich habe selber in meiner Wortmeldung in der Synode darauf hingewiesen, dass diese Klausel im Dokument von Papst Paul VI. wirklich nicht erforderlich ist und es wünschenswert wäre, dass sie einfach gestrichen wird. Und dass Laienämter für alle Laien, Männer und Frauen, offenstehen sollen", so Schönborn. Diese Bitte der Amazoniensynode, aber auch früherer Synoden, habe Papst Franziskus mit seinem Motu Proprio jetzt verwirklicht.
Nicht nur in Westeuropa, sondern in den meisten Teilen der Weltkirche würden diese Dienste schon seit Langem von Männern und Frauen ausgeübt, erläuterte Schönborn. Es gebe nun aber die Klarstellung dessen, "was von der Taufe jedem Christen und jeder Christin grundsätzlich offensteht, nämlich, dass der Dienst am Wort Gottes und der Dienst in der Liturgie nicht mit dem Weihesakrament verbunden ist, sondern ein genuiner, ursprünglicher Laiendienst ist". Dies sei ein Wunsch, der seit inzwischen fast 50 Jahren in der Kirche immer wieder geäußert worden sei, "und es ist schön, dass er durch Papst Franziskus auch die offizielle kirchenrechtliche Gestalt bekommt, die er in der Praxis der Kirche bereits hat".
In Amazonien würden beispielsweise viele weit entlegene kleine Gemeinden von Frauen de facto geleitet. Dort sei die nunmehrige kirchenrechtliche Öffnung sicher keine Neuigkeit, "sondern eine Ermutigung und eine Bestärkung", so Schönborn. Für andere Teile der Kirche sei es vielleicht auch "eine Aufforderung und Ermutigung" an die Bischofskonferenzen, "diese Möglichkeiten, wo noch nicht geschehen, auszubauen und auszugestalten".
Für die Kirche in Österreich sei es jedenfalls "eine Freude, dass diese Dienste damit ihr Gewicht bekommen und, was ganz wichtig ist, das sagt der Papst auch, die Vorbereitung darauf". In vielen Diözesen gebe es Schulungen für den Lektoren- bzw. Akolythendienst, "damit man sich nicht einfach hinstellt und irgendwas macht, sondern dass es ein Dienst an der Verkündigung und am Leben der Kirche ist".