Wo etwa bleibt die verpflichtende Suizidprävention? Wo bleibt die rechtlich erhöhte Absicherung des Verbots der Tötung auf Verlangen?
Wo etwa bleibt die verpflichtende Suizidprävention? Wo bleibt die rechtlich erhöhte Absicherung des Verbots der Tötung auf Verlangen?
Der Innsbrucker Bischof Hermann Glettler, für Lebensschutzfragen zuständiger Bischof respektiert Bemühen um eine verantwortungsvolle Regelung, lobt Ausbau der Palliativ- und Hospizversorgung, zeigt sich aber enttäuscht über vertane Chancen bei der Suizidprävention.
"Trotz der gesetzlichen Straffreistellung der Beihilfe zum Suizid muss auch in Zukunft die Vermeidung von Selbsttötungen für eine humane Gesellschaft oberste Priorität haben." Das erklärte Bischof Hermann Glettler am Samstag im Interview mit Kathpress zum geplanten Sterbeverfügungsgesetz. Der in der Bischofskonferenz für Lebensschutzfragen zuständige Innsbrucker Bischof sagte, er respektiere im vorliegenden Entwurf die Bemühung des Gesetzgebers, eine sensible und verantwortungsvolle Regelung vorzulegen. Schließlich habe es "der Verfassungsgerichtshof dem Gesetzgeber nicht einfach gemacht, Maßnahmen zum Schutz vulnerabler Gruppen zu erlassen". Höchst positiv ist für Bischof Glettler das deutliche Bekenntnis zur substantiellen Aufstockung der Hospiz- und Palliativversorgung.
"Mit dem flächendeckenden Ausbau der palliativen Medizin und der Hospizversorgung wird eine Kultur menschlicher Begleitung und ein Ja zum Leben, das es vor allem auch am Lebensende braucht, gefördert." Die Katholische Kirche werde im Verbund mit vielen Institutionen und im Einklang mit anderen Religionsgemeinschaften sich weiterhin für jede Form notwendiger "Assistenz zum Leben" einsetzen, doch "am klaren Nein zu jeder Form der Beihilfe zur Selbsttötung festhalten - trotz der gesetzlichen Straffreistellung."
Glettler räumte ein, dass für den Gesetzgeber der Spagat zwischen einem Recht auf Selbsttötung mithilfe Dritter und dem Schutz vor äußeren Einflüssen oder innerem Druck, sich das Leben zu nehmen, groß sei. Der nun vorliegende Entwurf verfolge aus der Sicht des Bischofs einige wichtige Ansätze wie den mehrstufigen Beratungsprozess als Schutz vor Irrtum oder übereiltem Handeln. Auch sei zu begrüßen, dass die Beihilfe zum Suizid nicht als ärztliche Leistung eingestuft werde. Dass jedoch "zusätzlich zur medizinischen Diagnose und palliativmedizinischen Aufklärung die Ärzte auch noch die Frage der Willens- und Entscheidungsfreiheit des Suizidwilligen zu klären haben, ist eigentlich nicht zumutbar", so Bischof Glettler. Hier sollte unbedingt noch eine Anpassung erfolgen, sodass die vom Notar zu erstellende Sterbeverfügung in jedem Fall notwendig ist.
Nach der ersten Durchsicht des Gesetzesentwurfs blieben für die Katholische Kirche jedoch noch wesentliche Fragen offen, hielt Gletter fest: "Wo etwa bleibt die verpflichtende Suizidprävention? Wo bleibt die rechtlich erhöhte Absicherung des Verbots der Tötung auf Verlangen?". Nach dem Urteil des VfGH im Vorjahr hätten sich fast alle Parlamentsparteien klar "für ein striktes Verbot der Tötung auf Verlangen" ausgesprochen. Darauf könnte man aufbauen und eine Zweidrittelmehrheit im Parlament erhoffen, so Bischof Hermann Glettler, doch "der nunmehrige Entwurf erwähnt dies nicht einmal".
Abschließend kündigte Glettler eine detaillierte Stellungnahme der Bischofskonferenz im Rahmen der Gesetzesbegutachtung an. Die Thematik werde auch ein Hauptthema bei der November-Vollversammlung der Bischöfe sein.