Donnerstag 3. April 2025

Die Rückkehr der Pummerin 1952

Der Wiederaufbau des Stephansdoms und vor allem die Weihe der neu gegossenen Pummerin waren das Symbol des Wiederaufbaus Österreichs nach dem II. Weltkrieg schlechthin.

Als ein prägendes und symbolträchtiges Ereignis für das neue Österreich und den Beginn der Zweiten Republik gilt die Wiedererrichtung des Stephansdoms, der am 11. April 1945, also knapp vor dem Ende des Zweiten Weltkriegs in Brand geraten und ausgebrannt war. Durch Spenden aus allen Bundesländern und unter Beteiligung der breiten Bevölkerung gelang es, den mittelalterlichen Kirchenbau zu rekonstruieren und dieses bauliche Sinnbild für Österreich wieder instand zu setzen. Mit besonderem Symbolwert ist auch die Wiederherstellung der größten Glocke von St. Stephan, der Pummerin, verbunden.

 

Zu diesem Anlass verwahrt das Diözesanarchiv Wien (DAW) ein wichtiges Dokument. Denn in seinen Archivbeständen befindet sich die Urkunde zur Überreichung der neuen größten Glocke des Stephansdoms. Dieses Dokument ist insofern herausragend, als es sich dabei um die letzte, also jüngste großformatige Pergamenturkunde der mehr als 3.000 Urkunden umfassenden Urkundensammlung im DAW handelt. Dabei ist die Urkunde traditionell und nach den Konventionen der seit dem frühen Mittelalter üblicherweise produzierten Urkunden gestaltet. Das Material Pergament ist das gesamte Mittelalter hindurch bis in die Frühe Neuzeit der Beschreibstoff für Handschriften und Urkunden schlechthin. Das große Format der Herrscherurkunde ist seit dem Frühmittelalter geläufig und wirkt schon aufgrund ihrer mehr als 1.500 Jahre währenden Tradition besonders repräsentativ.

 

Sie knüpft aber nicht nur in ihrer materiellen Ausführung an diese historische Urkundenform an, sondern tut dies auch in der Gestaltung des Textes. Die als besonders wichtig erachteten Teile des Textes werden durch Großbuchstaben hervorgehoben, so etwa das dreimal im Urkundentext geschriebene Wort „Pummerin“. In Herrscher- und Prunkurkunden wird zudem oft die erste Zeile mit der Nennung der ausstellenden Person oder Institution in Großbuchstaben geschrieben, was zusätzlich die Bedeutung des Inhalts unterstreichen soll. Auch der Aussteller der Pummerin-Urkunde wird in hervorgehobener Schrift in der ersten Zeile genannt. Es ist dies Heinrich Gleißner, der von 1945 bis 1971 ein zweites Mal das Amt des Landeshauptmanns von Oberösterreich innehatte.

Die sprachliche Ausformulierung des Urkundentexts nimmt ebenfalls Anlehnung an historische Urkunden, wenn formularhafte und standardmäßige Ausdrücke gesetzt werden. So wird in Zeile 2 eine Floskel verwendet, die die Urkunde all diejenigen bekanntmachen möchte, „die diese Urkunde sehen, hören und lesen“. Gleichfalls standardmäßig wird der Grund für die Ausstellung der Urkunde genannt: die Zerstörung des Stephansdoms und der „große(n) Glocke, genannt Pummerin,“ durch die Kriegshandlungen gegen Ende des Zweiten Weltkriegs.

Im eigentlichen Sinn beurkundet wird der Akt der Übergabe der Glocke durch den oberösterreichischen Landeshauptmann an seine Eminenz, den Wiener Erzbischof und Kardinal Theodor Innitzer (reg. 1932–1955). Wenn hierbei explizit gemacht wird, dass die Glocke mit ihrer Überreichung in den Besitz der Domkirche zu St. Stephan übergehen soll, so werden durch die Urkunde auch die Eigentumsverhältnisse rechtsgültig festgelegt.

 

Der Text erläutert außerdem, dass die Wiederherstellung der Glocke durch allgemeine Spendengelder finanziell gestemmt und in der Glockengießerei in St. Florian in Oberösterreich zuwege gebracht wurde. Die neue Pummerin wurde „aus den Stücken der alten Glocke und ihrer Schwestern, der Halb- und Viertelpummerin“, gefertigt. Selbst der genaue Tag des Glockengusses wird mit dem „5. Tag des Monats September vorigen Jahres“, also 1951, angegeben.

Auch die Symbolträchtigkeit der Instandsetzung wird in der Urkunde thematisiert, wenn die „Domkirche als Symbol der ehrwürdigen Vergangenheit und Einheit Österreichs“ und die Glocke als immerwährendes Zeichen für „Trost und Stärkung“ und „Mahnung“ bezeichnet wird.

 

In den meisten Urkunden findet sich eine ganze Reihe von Merkmalen, die die Echtheit beglaubigen sollen. Dazu gehören nicht nur die eigenhändige Unterschrift des Ausstellers, in unserem Fall Heinrich Gleißners, sondern auch die Angabe von Ort und Datum der Ausstellung. Im Fall der Pummerin-Urkunde sind dies Wien und der 26. April 1952. Die doppelte Datumsangabe, einmal wie uns heute geläufig in Zahlen und einmal durch die Angabe eines katholischen Festes, nämlich das des heiligen Markus, will die Garantie auf Echtheit der Urkunde noch zusätzlich steigern.

 

Der Urkundentext enthält gegen Ende auch eine Standardformel, in der das angehängte Siegel explizit erwähnt wird. Der Aussteller bestätigt hier schriftlich die Anbringung eines Siegels und schafft so ein weiteres Sicherheitsmerkmal für die Urkunde. Die Nennung des Siegels im Text bestätigt dieses, so wie auch umgekehrt das anhängende Siegel den Text beglaubigt.

 

Das Siegel der Pummerin-Urkunde ist wie bereits im Frühmittelalter üblich aus Wachs gefertigt, in das ein Siegelstempel gedrückt wurde. Das Siegelbild ist hier das bekannte Wappen des Landes Oberösterreich, als dessen oberster staatlicher Vertreter Heinrich Gleißner als Aussteller der Urkunde auftritt. Zum Schutz des empfindlichen Wachses wurden ebenfalls bereits im Mittelalter Holzkapseln mit Deckeln verwendet, die mittels eines Bandes, einer sogenannten Pressel, an der Urkunde befestigt wurden. Die Pressel bestand im Mittelalter ihrerseits oftmals wie die Urkunde aus Pergament. Auch der Kapseldeckel konnte gestaltet sein. So trägt der Deckel der Siegelkapsel der Pummerin-Urkunde die vereinfachte Darstellung der neuen Glocke, des eigentlichen Grundes für die Ausstellung der vorliegenden Urkunde.

 

Zusammen mit der Übergabe und der rituellen Weihe der neuen Pummerin vor dem Stephansdom sowie in der Domkirche im April 1952 wurde auch der zugehörige Rechtstext in Form dieser repräsentativen Prunkurkunde ausgehändigt. Die Übergabe des Urkundenstückes ist dabei Teil des Rechtsaktes und stellt die Gültigkeit des Urkundentextes her.

 

 

 

erstellt von: Dr. Nicole Kröll

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