Am 19. Oktober ist der erste Teil der Weltbischofssynode, das "fact finding", zum Thema Familie zu Ende gegangen. Bis zum kommenden Herbst soll nun intensiv weiterdiskutiert werden.
Am 19. Oktober ist der erste Teil der Weltbischofssynode, das "fact finding", zum Thema Familie zu Ende gegangen. Bis zum kommenden Herbst soll nun intensiv weiterdiskutiert werden.
Auszüge im Wortlaut aus dem Abschlusstext, der gleichzeitig der Starttext für die nächste Synodensitzung 2015 ist.
Erstmals ist der Abschlusstext einer Synodensitzung nicht nur eine Empfehlung für den Papst, sondern Arbeitspapier für die Vorbereitung der nächsten Sitzung. Entsprechend aufmerksam wurde das am vergangenen Samstag, 18. Oktober 2014, veröffentlichte Papier ("Relatio Synodi") weltweit aufgenommen.
Im Vordergrund des Interesses stand dabei etwa Artikel 52, der vertiefende Betrachtungen über die Zulassung wiederverheirateter Geschiedener zu den Sakramenten in Aussicht stellt. "Manche Synodenväter haben sich für die derzeitige Regelung ausgesprochen.... Andere haben sich dafür ausgesprochen, wiederverheiratete Geschiedene in ganz bestimmten Situationen zur Eucharistie willkommen zu heißen, unter genauen Bedingungen ... nach einer vorhergehenden Bußzeit und unter der Aufsicht des Diözesanbischofs. Die Frage braucht eine vertiefte Betrachtung..."
(Alle Zitate sind vorläufige Übersetzungen ohne Gewähr des "Sonntag".)
Nachdem der Synoden-Zwischenbericht zum Thema homosexuelle Menschen durch eine sehr einladende Wortwahl ausfiel, bewegen sich die entsprechenden zwei Artikel des 68 Artikel umfassenden Schlussberichtes auf dem sicheren Boden des Katechismus: Homosexuelle Beziehungen könnten keinesfalls mit dem Plan Gottes für die Ehe von Mann und Frau gleichgesetzt werden. Aber die Kirche müsse homosexuellen Menschen "mit Respekt und Taktgefühl" begegnen und dürfe sie nicht diskriminieren. (Art. 55)
Unauflöslichkeit der Ehe bekräftigt
Was steht aber darüber hinaus im Abschlussbericht? Zu Beginn stellt die Synode fest, dass "die Familie für die Kirche ganz besondere Bedeutung hat" und jede Familie eingeladen ist, sich als "Subjekt der Evangelisierung" zu verstehen - dass es also auch Aufgabe der Familie ist, den Glauben zu verkünden. (Art. 2) Auch in der Familiensselsorge seien die Familien nicht nur Empfangende sondern auch Gebende.
Im "Blick auf Christus" bestätigt die Synode die Unauflöslichkeit der Ehe. Wenn Christus die Unauflöslichkeit betont, dann nicht „in der Absicht, den Menschen ein Joch aufzulegen, sondern den Verheirateten ein Geschenk zu machen". Gott steigt zu jedem Ehepaar hinab und begleitet es, um die "verhärteten Herzen mit seiner Gnade zu verwandeln über den Weg des Kreuzes". Christus zeige die "wahre Bedeutung der Barmherzigkeit" in der Begegnung mit der Ehebrecherin (Joh 8, 1-11), "in der Jesus mit einer Haltung der Liebe die Sünderin zur Umkehr führt (Geh und sündige nicht mehr!), die eine Grundbedingung für die Vergebung ist." (Art. 14)
Fokus auf Paare ohne Trauschein
Die Synode würdigt das Zeugnis der Familien, die "treu zu den Lehren des Evangeliums stehen". Weil sie aber ebenso "sichere Lehrmeisterin" wie auch "fürsorgliche Mutter" ist, weiß die Kirche nicht nur, dass "jeder Bruch der sakramentalen Ehe gegen den Willen Gottes ist", sondern weiß sie auch um die "Zerbrechlichkeit ihrer Kinder, die auf dem Weg des Glaubens ermüden": "Ein kleiner Schritt dort, wo es große menschliche Beschränkungen gibt, kann Gott mehr gefallen als ein äußerlich korrektes Leben von jemandem, der in seinem Alltag auf keine große Schwierigkeiten stößt." (Art. 24)
Für nicht in sakramentaler Ehe zusammenlebenden Paare brauche es "eine aufmerksame Seelsorge der Barmherzigkeit und des Ermutigens". (Art. 26) Wenn eine Beziehung durch eine öffentliche Bindung (etwa eine standesamtliche Ehe) verfestigt wird und sich "durch eine tiefe Zuneigung, Verantwortung gegenüber dem Nachwuchs, die Fähigkeit, Schwierigkeiten zu überwinden“ auszeichnet, "kann dies als Möglichkeit gesehen werden, das Paar in der Entwicklung zu einer sakramentalen Ehe hin zu begleiten." "Gemäß dem barmherzigen Blick Jesu muss die Kirche ihre schwächsten Kinder mit Achtsamkeit und Sorgfalt begleiten ... und ist sich dabei bewusst, dass die größere Barmherzigkeit darin besteht, die Wahrheit in Liebe zu sagen, und darin über pures Mitgefühl hinausgeht." (Art. 28)
"Die christliche Ehe ist eine Berufung, die mit einer ausreichenden Vorberteitung in einem Weg des Glaubens mit einer reifen Unterscheidungsgabe empfangen wird - und darf nicht einfach als kulturelle Tradition gesehen werden." (Art. 36) Entsprechende Vorbereitung sei nötig. Aber auch die seelsorglichen Begleitung der ersten Ehejahre sei wichtig: "durch erfahrene Eheleute in den Pfarren und Gemeinschaften". (Art. 40)
"Pastoral der Vergebung"
"Bei Problemen in der Beziehung müssen die Ehepartner sich auf die Hilfe und Begleitung der Kirche verlassen können." Die Vergebung unter Eheleuten könne diese eine Liebe erfahren lassen, „die nie mehr vergeht". (Art. 44) Nach einer Scheidung braucht es eine "Pastoral der Vergebung und der Mediation", auch durch entsprechende Einrichtungen in den Diözesen. (Art. 49)
Die Offenheit für das Leben sei eine der wesentlichen Forderungen ehelicher Liebe. Die Synode betont daher die Notwendigkeit "einer angemessenen Unterweisung in den Methoden der natürlichen Empfängnisregelung" und die "Wiederentdeckung der Botschaft der Enzyklika Humanae Vitae Pauls VI."
Kein lehramtliches Schreiben ist diese Erklärung. Sie ist kein Abschluss, sondern der Anfang eines Diskussionsprozesses.
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Webseite: "Der Sonntag"
Wöchtenliche Kolumne von Chefredakteur Michael Prüller im "Sonntag"
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