Die Zusammenarbeit hängt immer von den Menschen ab, die zu den Gremien gehören.“
Die Zusammenarbeit hängt immer von den Menschen ab, die zu den Gremien gehören.“
"Der SONNTAG" sprach mit Dekan Stanislaus Majewski und Mag. Friedrich Weingartmann.
Dekan Stanislaus Majewski berichtet wie der Pfarrgemeinderat und der Pfarrkirchenrat ( = Pfarrvermögens-verwaltungsrat) in der Diözese Innsbruck ihre Aufgaben wahrnehmen
Als Pfarrer arbeite ich in der Diözese Innsbruck seit 27 Jahren. In den Pfarreien, in denen ich schon als Kooperator war und jetzt als Pfarrer tätig bin, waren der Pfarrgemeinderat (PGR) und der Pfarrkirchenrat (PKR) immer getrennte Gremien“, erzählt Dekan Stanislaus Majewski, Vomp.
In der Diözese Innsbruck heißt der Pfarrvermögensverwaltungsrat Pfarrkirchenrat.
„Dadurch, dass mindestens ein Vertreter des Pfarrkirchenrates ein Mitglied des Pfarrgemeinderates ist, funktioniert die Kommunikation sehr gut“, unterstreicht Majewski.
Die Aufgabenbereiche sind für den Pfarrkirchenrat und den Pfarrgemeinderat klar definiert.
„Der Pfarrgemeinderat ist für die seelsorglichen Anliegen und Aktivitäten in der Pfarre zuständig.
Der Pfarrkirchenrat ist für die Verwaltung und die Erhaltung der Güter und des Vermögens der Pfarre verantwortlich“, sagt er.
Von Vorteil für das Pfarrleben ist sicher das Vorhandensein von zwei Gruppen: Pfarrgemeinderat und Pfarrkirchenrat. Majewski: „Erstens sind es mehr Menschen, die aktiv sind und zweitens sind die Mitglieder des Pfarrkirchenrates Fachleute für bestimmte Aufgaben.“
Und die Zusammenarbeit? Majewski: „Ich habe kaum Probleme, was die Kommunikation beziehungsweise die Zusammenarbeit der beiden Gremien in meinen Pfarreien betrifft, erlebt. Die Zusammenarbeit hängt immer von den Menschen ab, die zu den Gremien gehören.“
„Meiner Meinung nach macht eine Trennung von Pfarrkirchenrat und Pfarrgemeinderat durchaus Sinn, da es sich ja auch um völlig eigenständige und unterschiedliche Problemkreise handelt“, unterstreicht Fred Kalchgruber, Stv. Vorsitzender des PKR Vomp: „Im PKR haben wir von allem Anfang an die diversen Aufgaben je nach Kompetenz der einzelnen Mitglieder klar getrennt und Entscheidungen erfolgen einstimmig durch den gesamten PKR.“
In den Jahren, in denen er hier mitarbeitet, hat er „nur positive Erfahrungen gemacht“, so Kalchgruber: „Auch funktioniert die Zusammenarbeit mit dem PGR reibungslos und sehr amikal!“
In Österreich gibt es zwei Erzdiözesen und sieben territoriale Diözesen.
Interview mit Dechant Friedrich Weingartmann über die steirische Lösung von Pfarrgemeinderat und Wirtschaftsrat:
Welche Erfahrungen haben Sie mit der Trennung von PGR und Pfarrvermögensverwaltungsrat gemacht? Funktioniert das in der Praxis?
Weingartmann: In der Diözese Graz-Seckau heißt der Pfarrvermögensverwaltungsrat Wirtschaftsrat. Ich bin seit 19 Jahren Pfarrer in unterschiedlichen Pfarrverbänden in der Südoststeiermark. Ich kenne keine andere Regelung als die Trennung von Pfarrgemeinderat und Wirtschaftsrat. Soweit ich es zu beurteilen vermag, funktioniert die Arbeit mit beiden Gremien sehr gut und ich würde mir auch keine andere Regelung wünschen.
Der Pfarrgemeinderat befasst sich in erster Linie mit Fragen der Seelsorge, der Gestaltung des Kirchenjahres und der Ausrichtung der Pfarrfeste. Der Wirtschaftsrat kümmert sich um die Finanzen der Pfarre.
Sind die Aufgaben der beiden Gremien klar getrennt?
Weingartmann: Der Pfarrgemeinderat und der Wirtschaftsrat sind zwei eigenständige Gremien in den Pfarren.
Der Pfarrgemeinderat trifft sich etwa fünf Mal, der Wirtschaftsrat in der Regel zwei Mal im Jahr (Haushaltsvoranschlag für Pfarre, Pfründe und Friedhof; Beratung und Beschlussfassung für baulicher Projekte, Erstellung der Finanzierungspläne/Genehmigung der Kirchenrechnung, diverser Gebührenordnungen sowie von Miet- und Pachtverträgen).
Bei größeren Bauvorhaben wird selbstverständlich der Pfarrgemeinderat intensiver eingebunden, um eine möglichst breite Basis für ein Projekt zu schaffen. Aber die letzte verbindliche Entscheidung in allen finanziellen Belangen trifft der Wirtschaftsrat.
Gibt es eine gute Zusammenarbeit?
Weingartmann: Der Vorsitzende beider Gremien ist der Pfarrer. Der/Die geschäftsführende Vorsitzende bzw. der/die stellvertretende Vorsitzende des Wirtschaftsrates ist im Vorstand und so Mitglied des Pfarrgemeinderates. Diese Person berichtet im Pfarrgemeinderat über die finanziellen Angelegenheiten der Pfarre.
Es ist wichtig, dass der Pfarrgemeinderat gut über die finanzielle Situation der Pfarre informiert wird.
zu den Personen:
Dekan Stanislaus Majewski, Pfarrer im Seelsorgeraum Vomp-Fiecht-Stans und Dekan von Schwaz (Diözese Innsbruck)
Mag. Friedrich Weingartmann ist Pfarrer im Pfarrverband Feldbach, Paldau und Edelsbach und Dechant des Dekanates Feldbach (Diözese Graz-Seckau).
weitere Artikel zur Pfarrgemeinderatswahl 2017:
Interview mit Pastoralamtsleiterin Veronika Prüller-Jagenteufel
Für eine Verbuntung unserer Pfarren
Mag. Johannes Pesl schreibt zur Pfarrgemeinderats-Wahl 2017
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Weitere Informationen zu "Der SONNTAG" die Zeitung der Erzdiözese Wien