Die Notwehr kann für den, der für das Leben anderer verantwortlich ist, sogar eine schwerwiegende Verpflichtung sein.
Die Notwehr kann für den, der für das Leben anderer verantwortlich ist, sogar eine schwerwiegende Verpflichtung sein.
Die Beurteilung, ob diese Voraussetzungen für die sittliche Erlaubtheit eines Verteidigungskrieges vorliegen, kommt dem klugen Ermessen derer zu, die mit der Wahrung des Gemeinwohls betraut sind.
Angesichts der Greueltaten islamistischer Extremisten häufen sich die Forderungen –auch kirchlicher Würdenträger – nach einem massiven bewaffneten Eingreifen.
Sollte keine politische Lösung möglich sein, dann müsse man als letztes Mittel gegen den islamistischen Terror zu Gewalt greifen.
Welche Mittel dürfen dabei eingesetzt werden?
Auch präventiv?
Unterlassene Hilfeleistung ist in den entwickelten Staaten und den anerkannten Rechtssystemen ein straflich relevanter und ein bei Vorliegen zu ahndender Tatbestand.
Die Notwehr kann für den, der für das Leben anderer verantwortlich ist, sogar eine schwerwiegende Verpflichtung sein.
Die eingesetzte Gewalt darf jedoch das notwendige Maß nicht überschreiten.
Begründung?
Weil es bei der Notwehr um die Entscheidung zur Selbstverteidigung und um die Geltendmachung des Lebensrechtes seiner selbst oder anderer geht.
Hinsichtlich des Einsatzes militärischer Gewalt lehrt die Kirche, dass sie bei gleichzeitigem Vorliegen der folgenden Bedingungen sittlich gerechtfertigt ist: die Sicherheit, dass der sonst erlittene Schaden dauerhaft und schwerwiegend ist; die Wirkungslosigkeit aller friedlichen Alternativen; ernsthafte Aussichten auf Erfolg; die Vermeidung von schlimmeren Schäden.
Die Beurteilung, ob diese Voraussetzungen für die sittliche Erlaubtheit eines Verteidigungskrieges vorliegen, kommt dem klugen Ermessen derer zu, die mit der Wahrung des Gemeinwohls betraut sind.
DDr. Michael H. Weninger
Priester der Erzdiözese Wien, arbeitet im Päpstlichen Rat für den interreligiösen Dialog in Rom.
Weitere Informationen zu "Der Sonntag" die Zeitung der Erzdiözese Wien