„Die Zeit des Urlaubs, des Abstandes gegenüber den alltäglichen Sorgen, diene der Bereicherung des Geistes und des Herzens mit den Gaben der Gnade Gottes“ (Benedikt XVI., 2007 in Castelgandolfo).
„Die Zeit des Urlaubs, des Abstandes gegenüber den alltäglichen Sorgen, diene der Bereicherung des Geistes und des Herzens mit den Gaben der Gnade Gottes“ (Benedikt XVI., 2007 in Castelgandolfo).
Die katholische Soziallehre selbst spricht ja vom „Recht auf Ruhe und Erholung“ (Laborem exercens, 19).
Das letzte Mal, dass ich auswärts Urlaub gemacht habe, war im Jahr 1975“ – so hat Papst Franziskus einmal selbst seine Urlaubs(un)gewohnheiten geschildert. Und tatsächlich ist er, ganz anders als seine Vorgänger, im Sommer nicht in Castelgandolfo, dem traditionellen Sommersitz der Päpste am Albaner See, anzutreffen. Sehr zum Missfallen der dortigen Andenkenverkäufer und Restaurant-besitzer übrigens.
Macht der Papst denn gar keinen Urlaub mehr? Die katholische Soziallehre selbst spricht ja vom „Recht auf Ruhe und Erholung“, in verschiedener Ausformung: als wöchentliche Ruhezeit, aber auch als „längere Erholungszeit, der sogenannte Urlaub“ (Laborem exercens, 19).
Nun, ganz ohne Erholung kommt sogar ein Papst nicht aus: Über den Sommer entfällt ein guter Teil der öffentlichen Veranstaltungen wie zum Beispiel im Juli die großen Generalaudienzen am Petersplatz oder auch die Einladungen zu den Morgenmessen im Gästehaus Santa Marta.
Und: „Ich ändere den Rhythmus. Ich schlafe mehr, lese die Dinge, die mir gefallen, höre Musik, bete mehr… Und das ist meine Erholung“, plauderte Franziskus im Sommer 2014 aus dem Nähkästchen.
„Die Zeit des Urlaubs, des Abstandes gegenüber den alltäglichen Sorgen, diene der Bereicherung des Geistes und des Herzens mit den Gaben der Gnade Gottes“ (Benedikt XVI., 2007 in Castelgandolfo).
Ich hoffe, auch Sie hatten in diesem Sinne eine gute Sommerzeit!
Dr. Johannes Fürnkranz
Priester der Erzdiözese Wien und Mitarbeiter der Glaubenskongregation in Rom.